Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch
Beweissicherungsverfahren
© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG
Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de
Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch
Beweissicherungsverfahren
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Beweissicherungsverfahren
Beweissicherungsverfahren dienen allgemein zur Sicherung von Beweisen, vorzugsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit und/oder Maßnahme nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.
So werden Beweissicherungsverfahren beispielsweise ausgeführt, wenn:
Bauarbeiten o.ä. in direkter Nähe Schäden verursachen können
Bauschäden und Baumängel festgehalten werden müssen
Nachweise für eine Schadensfreiheit geführt werden müssen
Schadensentstehungen dokumentiert werden müssen
etc.
Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretener Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Abrissarbeiten, größere Sanier- oder Neubauarbeiten in Bezug auf ein Gebäude, ein Grundstück oder einer Straße u.ä. durchgeführt werden. Ergo auch bei Straßenbau- und/oder Kanalarbeiten u.ä. vor der eigenen Immobilie ist die Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens anzuraten.
Neben den genannten juristischen Umständen ist es aber auch oft schwer, einen Altschaden im Nachhinein als Altschaden oder einen Neuschaden im Nachhinein als Neuschaden zu erkennen. So werden Beweissicherungsverfahren nicht nur von Privatpersonen beauftragt sondern auch von den Unternehmern, die die Bauarbeiten ausführen oder deren Beauftragenden. Das Nutzungsrecht eines Beweissicherungsgutachtens liegt beim Besteller. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man vom beauftragten Beweissicherungsverfahren der Gegenpartei partizipieren kann. Es empfiehlt sich somit immer, auch selbst eine Beweissicherung zu beauftragen.
Für juristisch einwandfrei nutzbare Beweissicherungsverfahren sind einige Aspekte zu beachten, die nicht nur ein tiefgründiges bautechnisches Wissen erfordern sondern auch gehobene Ansprüche an die Ausstattung des Bausachverständigen stellen. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass die Beweisführung, ob vor oder nach dem Eintreten von Bauschäden und Baumängeln nach den gutachterlichen Grundprinzipien aufzunehmen und zu dokumentieren sind. Einzig eine fotografische Übersicht ist für eine Beweissicherung nahezu immer unbrauchbar.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® führt Beweissicherungsverfahren im gesamten Hochbau aus. So sichern wir Beweise für Gebäude und Bauteile, Garten und Freizeitanlagen, Straßen und Plätze und vieles weitere.
Beweissicherungsverfahren werden im Regelfall vom Bausachverständigen mit Weitwinkel-, Makro- & Teleobjektiven mit einer digitalen Spiegelreflexkamera, nötigenfalls auch mit Mikroskopkameras durchgeführt. Dem Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® steht jedoch auch ein erfahrener und tiefgründig ausgebildeter Fotograf zur Verfügung, der Beweissicherungen des Bausachverständigen begleitet, wenn vom Klienten höchstmögliche Bildqualität bestellt wird.
Ingenieur- und handwerkstechnische Analysen und Auswertungen von Bauschäden und Baumängeln können im Bedarfsfall immer zusätzlich ausgeführt bzw. einbezogen werden. Die hochwertigen Beweissicherungsverfahren des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® sind als ausführliche Gutachten immer juristisch einwandfrei nutzbar. Im Bedarfsfall stehen den Klienten des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® auch weitere Fachkräfte zur Seite. Neben diesem verfügen wir auch über Kontakte zu erfahrenen, zugelassenen Fachanwälten, die wir unseren Klienten im Bedarfsfall gerne vermitteln.
Die Kosten für ein gutachterlich durchgeführtes Beweissicherungsverfahren sind grundsätzlich abhängig vom Umfang der aufgefundenen Baumängel und Bauschäden, deren Untersuchungsmethoden und deren gewünschter Art der Aufnahme bzw. Dokumentation. Neben diesem sind für Beweissicherungsverfahren in aller Regel Zugangsberechtigungen von Eigentümern und Besitzern und allgemeine Zugangsmöglichkeiten zu berücksichtigen, womit entsprechende Terminierungen und/oder Maßnahmen zu treffen sind.
Weitere Fachinformationen zu Beweissicherungsverfahren finden Sie auch hier:
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!
Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de
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