Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch

Beweissicherungsverfahren


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Beweissicherungsverfahren



Beweissicherungsverfahren dienen allgemein zur Sicherung von Beweisen, vorzugsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit und/oder Maßnahme nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.


So werden Beweissicherungsverfahren beispielsweise ausgeführt, wenn:



  1. AufzählungszeichenBauarbeiten o.ä. in direkter Nähe Schäden verursachen können


  1. AufzählungszeichenBauschäden und Baumängel festgehalten werden müssen


  1. AufzählungszeichenNachweise für eine Schadensfreiheit geführt werden müssen


  1. AufzählungszeichenSchadensentstehungen dokumentiert werden müssen


  1. Aufzählungszeichenetc.



Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretener Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Abrissarbeiten, größere Sanier- oder Neubauarbeiten in Bezug auf ein Gebäude, ein  Grundstück oder einer Straße u.ä. durchgeführt werden. Ergo auch bei Straßenbau- und/oder Kanalarbeiten u.ä. vor der eigenen Immobilie ist die Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens anzuraten.


Neben den genannten juristischen Umständen ist es aber auch oft schwer, einen Altschaden im Nachhinein als Altschaden oder einen Neuschaden im Nachhinein als Neuschaden zu erkennen. So werden Beweissicherungsverfahren nicht nur von Privatpersonen beauftragt sondern auch von den Unternehmern, die die Bauarbeiten ausführen oder deren Beauftragenden. Das Nutzungsrecht eines Beweissicherungsgutachtens liegt beim Besteller. Man kann also nicht davon ausgehen, dass man vom beauftragten Beweissicherungsverfahren der Gegenpartei partizipieren kann. Es empfiehlt sich somit immer, auch selbst eine Beweissicherung zu beauftragen.


Für juristisch einwandfrei nutzbare Beweissicherungsverfahren sind einige Aspekte zu beachten, die nicht nur ein tiefgründiges bautechnisches Wissen erfordern sondern auch gehobene Ansprüche an die Ausstattung des Bausachverständigen stellen. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass die Beweisführung, ob vor oder nach dem Eintreten von Bauschäden und Baumängeln nach den gutachterlichen Grundprinzipien aufzunehmen und zu dokumentieren sind. Einzig eine fotografische Übersicht ist für eine Beweissicherung nahezu immer unbrauchbar.


Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® führt Beweissicherungsverfahren im gesamten Hochbau aus. So sichern wir Beweise für Gebäude und Bauteile, Garten und Freizeitanlagen, Straßen und Plätze und vieles weitere.


Beweissicherungsverfahren werden im Regelfall vom Bausachverständigen mit Weitwinkel-, Makro- & Teleobjektiven mit einer digitalen Spiegelreflexkamera, nötigenfalls auch mit Mikroskopkameras durchgeführt. Dem Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® steht jedoch auch ein erfahrener und tiefgründig ausgebildeter Fotograf zur Verfügung, der Beweissicherungen des Bausachverständigen begleitet, wenn vom Klienten höchstmögliche Bildqualität bestellt wird.


Ingenieur- und handwerkstechnische Analysen und Auswertungen von Bauschäden und Baumängeln  können im Bedarfsfall immer zusätzlich ausgeführt bzw. einbezogen werden. Die hochwertigen Beweissicherungsverfahren des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® sind als ausführliche Gutachten immer juristisch einwandfrei nutzbar. Im Bedarfsfall stehen den Klienten des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® auch weitere Fachkräfte zur Seite. Neben diesem verfügen wir auch über Kontakte zu erfahrenen, zugelassenen Fachanwälten, die wir unseren Klienten im Bedarfsfall gerne vermitteln.


Die Kosten für ein gutachterlich durchgeführtes Beweissicherungsverfahren sind grundsätzlich abhängig vom Umfang der aufgefundenen Baumängel und Bauschäden, deren Untersuchungsmethoden und deren gewünschter Art der Aufnahme bzw. Dokumentation. Neben diesem sind für Beweissicherungsverfahren in aller Regel Zugangsberechtigungen von Eigentümern und Besitzern und allgemeine Zugangsmöglichkeiten zu berücksichtigen, womit entsprechende Terminierungen und/oder Maßnahmen zu treffen sind.


Weitere Fachinformationen zu Beweissicherungsverfahren finden Sie auch hier:

Das Beweissicherungsverfahren

Bausachverständiger mit 30-jähriger Erfahrung als Bauingenieur und Handwerker und 16-jähriger Erfahrung als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden. Zu den Aufgabengebieten gehört z.B. Hygrometrie (Klimadatenerfassung auch Langzeitmessungen), Psychrometrie, Anemometrie (Dichtigkeit, Luftgeschwindigkeit Lüftungsanlagen, auch Langzeitmessungen), Endoskopie (Klein- und Großgeräte), Thermografie (Klein- und Großgeräte), Schallpegelmessungen (Klasse 1 & 2, auch Langzeitmessungen mit versteckbaren Kleinstmikrofonen), Prüfung der Maßtoleranzen, Wohnflächenberechnungen, Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen, Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf, diverse Methoden der Baufeuchtemessung (Darr-Methode, CM-Verfahren, Widerstandsmessungen, Mikrowellenmessung), baubegleitende Qualitätskontrollen, Prüfung von Baugutachten und kontrollierende wie auch protokollierende Begleitung von Baubegutachtungen, Leckageortung, Baustoffprüfungen und weiteres z.B. für die ingenieurmäßige Schadensanalyse von Schimmelschäden / Schimmelpilze (inkl. Laboruntersuchungen), Putzschäden, Wasserschäden, Undichtigkeiten, Dämmfehler bei Wärmedämmungen und vielen weiteren Baumängel und Bauschäden, sowie der technischen und baustofflichen Beratung, Schlichtung zwischen strittigen Parteien, Übergaben und Abnahmen von Gewerbeimmobilien, Bauabnahme, Bauleitung und alle Varianten der Beweissicherung im allgemeinen Hochbau- und Immobilienwesen für Neubau und Altbau aber auch für die behutsame Denkmalpflege. Das Tätigkeitsgebiet umfasst gesamt Deutschland wobei in den vielen Jahren, neben den Regionen um Augsburg, München, Rosenheim, Ulm, Stuttgart, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und dem Raum Bodensee auch vermehrt Objekte in Hamburg, Bremen und Berlin aber auch im Ausland (Europa, Asien, Australien) begleitet bzw. begutachtet wurden.


Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.


Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!



Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!

Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de

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