Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch
Gerichtsgutachten
© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG
Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de
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Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten im Sinne des Wortes ist ein vom Gericht beauftragtes Gutachten.
Gerichten wird empfohlen bei Gerichtsgutachten auf den Fundus von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurück zu greifen, sind jedoch dazu nicht verpflichtet. Das Gericht kann gar die Parteien dazu auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind als Sachverständige vernommen zu werden. Es ist also keinerlei Zwang und Nötigkeit vorhanden, dass für strittige Verfahren vor Gericht eine bestimmte Art von Gutachter zu verpflichten wäre. Einzig die Kompetenzen, die fachliche und manchmal auch die persönliche Eignung sind hier vorrangig. Mehrere höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofes geben sogar vor, das Sachverständigengutachten von freien bzw. privaten Sachverständigen von den Gerichten zu den Verhandlungen hinzugezogen werden müssen – sofern keine wichtigen Gründe (z.B. Befangenheit, Unwahrheit etc.) dagegen sprechen.
Gerichtsgutachten unterliegen inhaltlich einer gewissen Form und sind grundsätzlich schriftlich zu erstellen. Mindestanforderungen werden in aller Regel von der bestellenden Kammer (IHK oder HWK) vorgegeben. Grundsätzlich ist zu der Erstellung eines vom Gericht beauftragten Gutachtens den Vorgaben der Sachverständigenordnungen folge zu leiten, wonach es beispielsweise untersagt ist, dass der Sachverständige etwaige Weisungen entgegen nimmt, die das Ergebnis seiner Untersuchungen verfälschen könnte. Es ist aber auch durch die Verordnung daran gebunden seine Arbeit gewissenhaft, unabhängig und unparteiisch zu erfüllen. Die Vergütung eines vom Gericht beauftragten Gutachtens ist nach JVEG zu berechnen.
Die möglichen Aufgabenstellungen der Gerichtsgutachten ist identisch mit denen anderer Gutachten, so können hier Beweissicherungsgutachten, Beweisverfahren aber auch Schadensgutachten und weiteres beauftragt sein.
Ein qualitativer Unterschied zwischen einem privaten Sachverständigen und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist mittlerweile und über das Gesamte betrachtet, nicht mehr feststellbar. Durch den hohen Mitbewerberdruck bei privaten Sachverständigen ist die Lage gar in manchen Fachbereichen so, dass private Sachverständige höhere Qualitäten liefern müssen, um wirtschaftlich zu überleben.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bietet als privater – geprüfter – Sachverständiger auch Gerichtsgutachten zu Bauschäden und Baumängel an. Die Vorgaben der Sachverständigenordnung zum gutachterlichen Inhalt und den Vorgehensweisen bei Untersuchungen werden grundsätzlich bei jeder Art der Beauftragung berücksichtigt. Demnach ist beispielsweise in jedem Gutachten eine schriftliche Bestätigung zur Neutralität und Unabhängigkeit enthalten. So können alle Sachverständigengutachten aus dem Hause Holzmann-Bauberatung® vor Gericht genutzt werden.
Umfassende Fachinformationen finden Sie hier: Fachinfo
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!
Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de
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