Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch
Prüfungen der Toleranzen im Hochbau
© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG
Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de
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Prüfungen der Toleranzen im Hochbau
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Toleranzen im Hochbau
Die Toleranzen im Hochbau dienen allgemein zur Begrenzung der Abweichungen von den Nennmaßen der Größe, Gestalt und der Lage von Bauteilen und Bauwerken. Eine Einhaltung der vorgegebenen Toleranzen ist erforderlich, um trotz der im Bauhandwerk unvermeidlichen Ungenauigkeiten beim Messen, Fertigen und Montieren die vorgesehene Funktion zu erfüllen. Neben diesem wird durch das Einhalten der Maßtoleranzen auch das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauwerken und Bauteilen des Roh- und Ausbaus ermöglicht.
Im Allgemeinen werden Toleranzen im Hochbau von der DIN 18202 vorgegeben. Wobei zu beachten ist, dass diese DIN für Standardleistungen bzw. Standardbauteile und -leistungen ausgelegt wurde und hier auch nur durchschnittlich übliche Ausführungsarten und Abmessungen im Rahmen einer üblichen Sorgfalt zur Erreichung der Genauigkeiten darstellt. Somit kann es durchaus sein, dass in speziellen Fällen und trotz Einhaltung der Toleranzbereiche, Funktionen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. In einigen Sonderfällen sind die Toleranzen der Normung gar von Grund auf nicht anwendbar und individuelle Regelungen zu treffen. Treten solche Fälle ein, sind die erforderlichen Maßnahmen und entsprechende Kontrollmöglichkeiten während der Ausführung rechtzeitig, bestenfalls schon in der Planungsphase vor der Bauausführung, festzulegen. Neben diesem sind ebenso Werte aus last- und zeitabhängigen Verformungen, wie auch temperaturbedingte Verformungen gesondert zu berücksichtigen.
In der Norm selbst wird angemerkt, dass die in der Normung enthaltenen Toleranzen nicht abschließend sind, allerdings stellen die angegebenen Werte die allgemeine Grundlage für Passungsberechnungen im Bauwesen dar. Somit sind die Angaben in aller Regel von den Bausachverständigen als Anleitung zur Art und Weise der Kontrollmessungen (Grundsätze der Prüfungen) aber auch als Toleranzvorgaben in entsprechendem Rahmen zu nutzen.
Allgemein ist in der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ das Folgende festgelegt:
Grenzabweichungen für Maße
Grenzabweichungen für Winkelabweichungen
Grenzabweichungen für Ebenheitsabweichungen
Grenzabweichungen für Abweichungen von der Flucht
Als Sachverständigenbüro mit den Schwerpunkten Baumängel und Bauschäden sind Prüfungen zur Einhaltung der Toleranzen bei Bauwerken und Bauteilen im Hochbau die Aufgaben, die bei nahezu jeder Begutachtung durchgeführt werden. In aller Regel wird dies kurz vor oder während der Bauabnahme von uns vollzogen. Allerdings ist eine Prüfung während des laufenden Baubetriebs vorteilhafter für alle Beteiligten, denn dann kann die Behebung möglicher Abweichungen zumeist kostengünstiger und schneller vollzogen werden.
Die Kosten für eine gutachterliche Tätigkeit in Bezug auf die Kontrolle der Bautoleranzen sind grundsätzlich abhängig vom Umfang der aufgefundenen Verstöße, der dafür notwendigen Untersuchungszeiten und Untersuchungsarten (z.B. Messgeräteeinsatz) und der Art des gewünschten Gutachtens, welche wie folgt angeboten werden:
Kurzgutachten mit stichwortartiger Erklärung zu den Baumängeln als Grundlage außergerichtlicher Einigungen bzw. Mängelnachbesserungsaufforderungen
Ausführliches Baugutachten für Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten, Beweissicherungsverfahren o.ä.
Tritt der Sachverständige als schlichtender Bausachverständiger auf, so werden auch Gesprächsprotokolle und/oder Verhandlungsergebnisse protokolliert. Bei allen Tätigkeiten des Bausachverständigen ist zu berücksichtigen, dass das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® grundsätzlich eine neutrale Position einnimmt. Die Unparteilichkeit wird in jedem Gutachten schriftlich bestätigt.
Umfassende Fachinformationen finden Sie hier: Fachinfo
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!
Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de
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