Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch

Begutachtungen zu Schimmelpilzschäden


© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG

Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de

 

Schimmelpilzgutachten



Der Begriff Schimmelpilzgutachten ist ein umgangssprachlicher Begriff für ein Baugutachten, welches aufgrund eines Schimmelpilzwachstum in oder an einem Gebäude bzw. Bauteil gefertigt wurde. Es ist somit ein gewöhnliches Sachverständigengutachten, welches auf Bauschäden und/oder Baumängel beruht.


Das Wachstum von Schimmelpilzen und das Vorhandensein von Schimmelpilzsporen ist in der Natur allgegenwärtig und auch keine neuzeitliche Erscheinung, somit ist zunächst kein Grund zur Sorge gegeben. Problematisch kann ein Schimmelpilzwachstum erst werden, wenn dies in geschlossenen Wohnräumen von Menschen und/oder Tieren auftritt und/oder wenn das Wachstum bau- oder baustoffschädigend ist. Eine erhöhte Sporenkonzentration kann gesundheitliche Probleme unterschiedlichster Art auslösen. Manche Pilzarten schädigen durch ihr Wachstum auch direkt die Bausubstanz, womit auch eine Gefährdung der Standsicherheit vorliegen kann.


Schimmelpilze benötigen zum Wachstum Nährstoffe und Feuchtigkeit. Da in Gebäuden Nährstoffe grundsätzlich in mehr oder weniger gut verfügbaren Formen vorhanden sind, kommt der Feuchtigkeit eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Die Feuchtigkeitsgrenze, unterhalb derer kein Wachstum von Schimmelpilzen auf Materialien stattfindet, liegt bei ca. 70 % relative Feuchte an der Oberfläche. Mit zunehmendem Feuchtegehalt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Schimmelpilzwachstum auftritt. Bei 80 % relativer Feuchte an der Oberfläche sind die Wachstumsbedingungen für fast alle innenraumrelevanten Schimmelpilzarten erreicht.


Gründe für ein Wachstum von Schimmelpilzen im Wohnraum bzw. an Baustoffen und Bauteilen sind äußerst vielseitig, daher nachfolgend nur ein paar wenige Beispiele:



  1. AufzählungszeichenWärmebrücken


  1. AufzählungszeichenFehlerhafte Wärmedämmung (an Innendämmung oder Fassadendämmung)


  1. AufzählungszeichenGeringe Wärmespeicherung oder Wärmedämmung der Baustoffe


  1. AufzählungszeichenErhöhte Wärmeübergangswiderstände


  1. AufzählungszeichenUnzureichende Beheizung


  1. AufzählungszeichenBeschädigte oder undichte Fensterdichtungen


  1. AufzählungszeichenFehlerhaft verlegte Dampfsperren


  1. AufzählungszeichenErhöhte Feuchteproduktion im Innenraum


  1. AufzählungszeichenUnzureichendes oder unsachgemäßes Lüften


  1. AufzählungszeichenUnzureichende Heizmöglichkeit und/oder falsche Anordnung der Radiatoren u.ä.


  1. AufzählungszeichenSchlechte Feuchtepufferung der Baumaterialien


  1. AufzählungszeichenWasserschäden von außen oder innen


  1. AufzählungszeichenNeubaufeuchte/Baufeuchte


  1. AufzählungszeichenHohe Luftfeuchtigkeit durch viele Pflanzen, Tiere o.ä.


  1. AufzählungszeichenFalsche Nutzung oder Überbelegung der Räumlichkeiten


  1. AufzählungszeichenKonvektion von warmer feuchter Luft in kalte oder nur gering beheizte Räume


  1. AufzählungszeichenProblematische Anordnung von Einrichtungsgegenständen


  1. AufzählungszeichenFeuchtigkeit in der Baukonstruktion aufgrund von allgemeinen Baumängeln


  1. AufzählungszeichenFeuchtigkeit in der Baukonstruktion aufgrund von allgemeinen Bauschäden


  1. AufzählungszeichenSchlecht angeordnete Möblierung


  1. AufzählungszeichenHohes Nährstoffangebot (falsche Baustoffe und/oder nachlässige Reinigung)


  1. AufzählungszeichenUnsachgemäß sanierte Wasserschäden (Rohrbrüche, Unwetterschäden, etc)


  1. AufzählungszeichenNicht vollstänig abgetrocknete Baufeuchte


  1. Aufzählungszeichenetc.



Ein häufiges Problem im Zusammenhang mit Schimmelpilzen ist im Bereich  des Mietrechts angesiedelt. Hierbei ist von einem neutralen Bausachverständigen festzustellen, durch welche Umstände das Schimmelpilzwachstum hervorgerufen wurde.



  1. AufzählungszeichenBaulich bedingte Ursachen sind vom Eigentümer/Vermieter abzustellen und zu sanieren, der Mieter kann ggf. eine Mietkürzung verhandeln und/oder erstreiten.


  1. AufzählungszeichenNutzerbedingte Ursachen sind vom Vermieter abzustellen und ggf. Schadensersatz gegenüber dem Eigentümer/Vermieter zu leisten




Erst nach der Ursachenermittlung können nötige Schritte zur Mängelbeseitigung geplant und angegangen werden. Schimmelschäden, deren visuell aufnehmbares Wachstum unter 0,5 m2 liegt, können in aller Regel vom Bewohner bzw. Mieter oder Vermieter nach Vorgabe des Bausachverständigen entfernt werden. Ist der sichtbare Bewuchs größer, so wird allgemein angeraten einen Fachbetrieb mit der Sanierung zu beauftragen und unter Umständen auch eine labortechnische Pilzbestimmung über eine Probeentnahme zu beauftragen. Dies entscheidet jedoch der prüfende neutrale Bausachverständige, der nötigenfalls weitere Spezialisten hinzuzieht.


Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bietet labortechnische Schimmelpilzanalysen,  ingenieurstechnische Untersuchungen zur Ursachendiagnose und plant auf Wunsch hierzu individuell angepasste Saniervorschläge und dies auch in der Denkmalpflege. Im Bedarfsfall stehen den Klienten des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® auch weitere Fachkräfte zur Seite. Neben diesem verfügen wir auch über Kontakte zu erfahrenen, zugelassenen Fachanwälten, die wir unseren Klienten im Bedarfsfall gerne vermitteln.


Die Kosten für gutachterliche Tätigkeiten bei Schimmelpilzschäden und deren oft nötige schriftliche Ausarbeitung („Schimmelpilzgutachten“) sind grundsätzlich abhängig von den notwendigen Untersuchungszeiten und Untersuchungsarten (z.B. Messgeräteeinsatz) und der Art des gewünschten Gutachtens, welche wie folgt angeboten werden:



  1. AufzählungszeichenKurzgutachten mit stichwortartiger Erklärung zu den Ursachen des Schimmelpilzbefalls als Grundlage für außergerichtliche Einigungen mit den Mietern oder Vermietern oder für den Eigengebrauch


  1. AufzählungszeichenAusführliches Baugutachten inkl. Laborauswertungen für Gerichtsgutachten, Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten, Beweissicherungsverfahren o.ä.



Tritt der Sachverständige als schlichtender Bausachverständiger auf, so werden auch Gesprächsprotokolle und/oder Verhandlungsergebnisse protokolliert. Bei allen Tätigkeiten des Bausachverständigen ist zu berücksichtigen, dass das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® grundsätzlich eine neutrale Position einnimmt.  Die Unparteilichkeit wird in jedem Gutachten schriftlich bestätigt.


Weitere Fachinformationen zu Schimmelpilzschäden finden Sie auch hier:

Informationen zu Schimmelpilze, Algen und Raumluft


Bausachverständiger mit 30-jähriger Erfahrung als Bauingenieur und Handwerker und 16-jähriger Erfahrung als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden. Zu den Aufgabengebieten gehört z.B. Hygrometrie (Klimadatenerfassung auch Langzeitmessungen), Psychrometrie, Anemometrie (Dichtigkeit, Luftgeschwindigkeit Lüftungsanlagen, auch Langzeitmessungen), Endoskopie (Klein- und Großgeräte), Thermografie (Klein- und Großgeräte), Schallpegelmessungen (Klasse 1 & 2, auch Langzeitmessungen mit versteckbaren Kleinstmikrofonen), Prüfung der Maßtoleranzen, Wohnflächenberechnungen, Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen, Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf, diverse Methoden der Baufeuchtemessung (Darr-Methode, CM-Verfahren, Widerstandsmessungen, Mikrowellenmessung), baubegleitende Qualitätskontrollen, Prüfung von Baugutachten und kontrollierende wie auch protokollierende Begleitung von Baubegutachtungen, Leckageortung, Baustoffprüfungen und weiteres z.B. für die ingenieurmäßige Schadensanalyse von Schimmelschäden / Schimmelpilze (inkl. Laboruntersuchungen), Putzschäden, Wasserschäden, Undichtigkeiten, Dämmfehler bei Wärmedämmungen und vielen weiteren Baumängel und Bauschäden, sowie der technischen und baustofflichen Beratung, Schlichtung zwischen strittigen Parteien, Übergaben und Abnahmen von Gewerbeimmobilien, Bauabnahme, Bauleitung und alle Varianten der Beweissicherung im allgemeinen Hochbau- und Immobilienwesen für Neubau und Altbau aber auch für die behutsame Denkmalpflege. Das Tätigkeitsgebiet umfasst gesamt Deutschland wobei in den vielen Jahren, neben den Regionen um Augsburg, München, Rosenheim, Ulm, Stuttgart, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und dem Raum Bodensee auch vermehrt Objekte in Hamburg, Bremen und Berlin aber auch im Ausland (Europa, Asien, Australien) begleitet bzw. begutachtet wurden.


Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.


Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!



Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!

Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de

Diese Seite wurde auf einem Mac erstellt und für Safari optimiert. Es kann sein, dass die Formatierung in anderen Browsern nicht optimal ist. Sämtliche Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt und nicht zur Kopie oder Vervielfältigung freigegeben.


Gerichtsgutachten - Privatgutachten - Versicherungsgutachten - Schiedsgutachten

Bauabnahme - Baubegleitende Maßnahmen - Baumängel - Bauschäden - WDVS-Schäden - Bauwerksabdichtung  - Feuchtigkeitsschäden - Baubegleitung - Schimmelbefall - Wasserschaden - Beweissicherung - Hilfe beim Hauskauf - Wohnflächenermittlung - Bauberatung - Sanierkonzepte - Immobiliencheck - Baustoffberatung - Gebäudethermografie - Schallpegelmessungen - Toleranzenkontrolle - Immobilienübergaben - Gutachtenprüfung