Beweissicherung im Bauwesen
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Grundsätzlich ist ein Beweissicherungsverfahren (z.B. nach DIN 4123 ) immer dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer bestimmten Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war. So, oder so ähnlich steht es allgemein geschrieben. Für das Bauwesen umformuliert könnte man schreiben: „Grundsätzlich ist ein Beweissicherungsverfahren immer dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt z.B. nach einem Bauvorhaben in der Nachbarschaft, sei es ein angrenzender Neubau oder auch Straßenbau- oder Kanalarbeiten etc., nicht mehr in dem Zustand ist, wie es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war“ Kurzum, wenn die Möglichkeit besteht, dass das eigene Gebäude oder auch nur Gebäude- oder Grundstücksteile (Einfriedungen, Anpflanzungen, Laternen, Pflasterbelag, Lichtschächte etc.) Schaden nehmen und das kann auch schon, bildlich beschrieben, durch das Anlehnen eines temporär entnommenen Straßenschildes an das Garagentor oder eine unachtsam geführte Baggerschaufel an die Einfriedung oder durch viele andere Geschehnisse passieren. Es muss aber auch nicht immer eine fremde Baustelle sein...
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
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Das Beweissicherungsverfahren
Mittwoch, 1. August 2012 (Update 3. März 2014)