Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch

Prüfung von Baugutachten und kontrollierende

Begleitung gutachterlicher Untersuchungen  


© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG

Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de

Prüfung von Baugutachten und Begleitung bei gutachterlichen Untersuchungen


Baugutachten oder auch Begutachtungen selbst können mit Fehlern behaftet sein, die aus den unterschiedlichsten Ursachen resultieren können. In sehr vielen Fällen empfiehlt es sich schon während der Begutachtung durch einen von der Gegenpartei oder dem Gericht beauftragten Gutachter einen zusätzlichen neutralen Sachverständigen einzubeziehen, der die Begutachtung und deren Untersuchungen kontrollierend begleitet.


Mängel bei Begutachtungen vor Ort oder in schriftlich ausgearbeiteten Gutachten können beispielsweise aus folgenden Gründen zustande kommen:


  1. AufzählungszeichenFehlender Fachkompetenz/Sachkunde


  1. AufzählungszeichenFehlende aber notwenige Angaben in Gutachten


  1. AufzählungszeichenUnzulänglichkeiten bei der Begutachtung oder dem Gutachten


  1. AufzählungszeichenFalsch eingesetzten Messinstrumenten


  1. AufzählungszeichenFehleinschätzungen


  1. AufzählungszeichenUnachtsamkeit


  1. AufzählungszeichenFehlender Sorgfalt


  1. AufzählungszeichenHeterosuggestion oder auch Autosuggestion


  1. AufzählungszeichenLogikfehler


  1. AufzählungszeichenFehlender Neutralität


  1. AufzählungszeichenFehlender Unabhängigkeit


  1. AufzählungszeichenWahrnehmungsfehler/-verzerrung


  1. AufzählungszeichenKontrast-Fehler


  1. AufzählungszeichenFehlerhafte Beweissicherung


  1. AufzählungszeichenÜberlastung des Bausachverständigen


  1. AufzählungszeichenVeralteter Stand der Technik und überholte Vorgaben


  1. AufzählungszeichenAntipathie zu aktuellen Verordnungen, Vorgaben oder dem Stand der Technik


  1. AufzählungszeichenTendenzfehler (Schwere des Mangels und dessen Auswirkungen)


  1. AufzählungszeichenVergesslichkeit und sonstige kognitive Problematiken/Fehler


  1. AufzählungszeichenFehlerhafter Abrechnung


  1. AufzählungszeichenUnwahrheiten und bewusste Verfälschungen


  1. AufzählungszeichenZu hohes Alter des Sachverständigen und den damit verbundenen Problemen


  1. Aufzählungszeichenetc.



Damit einhergehend können folgende Ergebnisse eintreten:



  1. AufzählungszeichenUnnötige Vielzahl von Untersuchungsterminen (Kosten)


  1. AufzählungszeichenDas Gutachten wird nicht vom Gericht anerkannt/berücksichtigt


  1. AufzählungszeichenGefälligkeitsgutachten


  1. AufzählungszeichenUnvollständiges Gutachten


  1. AufzählungszeichenThemaverfehlungen


  1. AufzählungszeichenUnklarheiten im Gutachten


  1. Aufzählungszeichenunnötiger Einbezug weiterer Gutachter


  1. Aufzählungszeichenetc.




Die oftmals beworbene Souveränität eines Bausachverständigen, egal ob es sich hierbei um einen freien Sachverständigen oder um einen öffentlich bestellten und vereidigten Kollegen handelt, ist nicht immer dermaßen hoch, wie sie den Anschein macht. So sind uns schon Fälle bekannt geworden, zu denen der untersuchende und vom Gericht beauftragte Sachverständige abfällige, gar beleidigende Aussagen gegen die Anwesenden bei der Begutachtung äußerste. Auch Fälle zu denen der Begutachtende völlig gewerksfremd und ohne jegliches Fachwissen beurteilte, sind heute keine Seltenheit mehr. Wie auch die oftmals festzustellende fehlende Sorgfalt bei Untersuchungen oder unnötiger Mehraufwand woraus hohe Kosten entstehen. Dass öffentlich bestellte Kollegen qualitativ besser sind als Privatgutachter ist eine längst überholte These und aufgrund der erheblichen Konkurrenzsituation auf dem freien Sachverständigenmarkt nicht mehr gegeben. Fehler direkt bei Begutachtungen oder im daraufhin erstellten Sachverständigengutachten sind nahezu allgegenwärtig und auch nicht immer vorsätzlicher Natur. Von daher ist eine begleitende, neutrale Prüfung immer sinnvoll.


Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® prüft als völlig neutrales und unabhängiges Sachverständigenbüro bereits seit einigen Jahren Baugutachten zu Baumängel und Bauschäden und steht auch begleitend und kontrollierend als Sachverständiger zur Seite, wenn ein Gutachter bei Ihnen etwaige Schäden aufnimmt und bewertet. Als neutraler Bausachverständiger weisen wir direkt vor Ort auf mangelhafte Leistung hin und protokollieren den Termin (Gesprächs- und Handlungsprotokoll) zur Beweissicherung. Natürlich stehen wir auch als Zeuge vor Gericht zur Verfügung.


Die Kosten für die Sachverständigenleistungen des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® in Bezug auf die Kontrollbegleitung während Gutachterterminen oder die Überprüfung eines schriftlich verfassten Gutachtens hängen vom gewünschten und/oder nötigen Umfang der Leistungen und dem damit verbundenen Aufwand ab.



Bausachverständiger mit 30-jähriger Erfahrung als Bauingenieur und Handwerker und 16-jähriger Erfahrung als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden. Zu den Aufgabengebieten gehört z.B. Hygrometrie (Klimadatenerfassung auch Langzeitmessungen), Psychrometrie, Anemometrie (Dichtigkeit, Luftgeschwindigkeit Lüftungsanlagen, auch Langzeitmessungen), Endoskopie (Klein- und Großgeräte), Thermografie (Klein- und Großgeräte), Schallpegelmessungen (Klasse 1 & 2, auch Langzeitmessungen mit versteckbaren Kleinstmikrofonen), Prüfung der Maßtoleranzen, Wohnflächenberechnungen, Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen, Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf, diverse Methoden der Baufeuchtemessung (Darr-Methode, CM-Verfahren, Widerstandsmessungen, Mikrowellenmessung), baubegleitende Qualitätskontrollen, Prüfung von Baugutachten und kontrollierende wie auch protokollierende Begleitung von Baubegutachtungen, Leckageortung, Baustoffprüfungen und weiteres z.B. für die ingenieurmäßige Schadensanalyse von Schimmelschäden / Schimmelpilze (inkl. Laboruntersuchungen), Putzschäden, Wasserschäden, Undichtigkeiten, Dämmfehler bei Wärmedämmungen und vielen weiteren Baumängel und Bauschäden, sowie der technischen und baustofflichen Beratung, Schlichtung zwischen strittigen Parteien, Übergaben und Abnahmen von Gewerbeimmobilien, Bauabnahme, Bauleitung und alle Varianten der Beweissicherung im allgemeinen Hochbau- und Immobilienwesen für Neubau und Altbau aber auch für die behutsame Denkmalpflege. Das Tätigkeitsgebiet umfasst gesamt Deutschland wobei in den vielen Jahren, neben den Regionen um Augsburg, München, Rosenheim, Ulm, Stuttgart, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und dem Raum Bodensee auch vermehrt Objekte in Hamburg, Bremen und Berlin aber auch im Ausland (Europa, Asien, Australien) begleitet bzw. begutachtet wurden.


Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.


Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!



Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!

Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de

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