Immobilienübergaben/Immobilienabnahmen
Wohnungsübergaben, Hausübergaben oder die Übergabe von Gewerbeimmobilien sind nicht immer ohne Komplikationen zu bewältigen. Ob es nun ein gewerblicher Pachtvertrag ist, der die Nutzung der Gewerbeimmobilie umfasste und aufgelöst wird oder der Mietvertrag einer Wohnung oder eines Hauses. Die Probleme sind oft ähnlich. So sehen die Mieter/Pächter manchmal nicht ein oder bemerken es womöglich nicht, dass sie die zu übergebende Wohnung, das Wohnhaus oder eben eine Gewerbeimmobilie, in dem ehemals vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben sollten. Manchmal hinterlassen sie gar grobe Beschädigungen und Unmengen an Unrat (Messi-Sydrom). Auf der anderen Seite fordern die Vermieter oder Verpächter ab und an auch viel zu viel von den scheidenden Vertragspartnern.
Nachfolgend Beispiele aus dem Gutachteralltag von Schäden und Mängel, die von Mietern hinterlassen werden:
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Grobe Schäden an der Mietsache
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Akute und untypische Abnutzung
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Schimmelpilzbefall durch Fehlnutzung
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Entwendete Installationen oder andere Gegenstände
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Extreme Verschmutzungen allgemein
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Nikotinschäden durch starkes Rauchen
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Beschädigte Natursteinbeläge, Parketten o.ä.
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Extreme Verschmutzung und Beschädigungen durch Haustiere
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Zurückgelassene Haustiere
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Befall mit Schädlingen (Mäuse, Ratten, Schaben etc.)
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Zurückgelassenen Unrat
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Zerbrochene Fensterscheiben und Glastüren
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Vernachlässigung von zumutbaren Sorgfaltspflichten und Obhutspflichten
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etc.
Wie eingangs erwähnt, werden aber auch hin und wieder von den Vermietern zu hohe, nicht legitime Anforderungen an den ehemaligen Mieter gestellt. In den meisten Fällen wird dies dann zur Verrechnung mit der hinterlassenen Mietkaution angekündigt. Beispiele hierfür sind:
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Verrechnung von abgenutzten Gegenständen, die ihre vorgesehene Nutzungsdauer bereits überschritten haben (z.B. Teppichböden u.ä.)
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Unzumutbar übertragene Sanierungs- und Renovierungspflichten
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Unzumutbar übertragene Schönheitsreparaturen
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Unzulässige Übertragung bzw. Verrechnung von Instandhaltungsarbeiten
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Berechnung von Schäden, die nicht dem Mieter zuzuschreiben sind
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® steht hier gerne als neutraler Schlichter/Zeuge aber auch als Sachverständiger für die Aufnahme von Schäden und Mängeln oder zur Protokollierung der Immobilienübergabe zur Verfügung.
Bei allen Tätigkeiten des Bausachverständigen ist zu berücksichtigen, dass das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® grundsätzlich eine neutrale Position einnimmt. Die Unparteilichkeit wird in jedem Gutachten bzw. Protokoll schriftlich bestätigt. Wir werden also auch bei Wohnungsübergaben, bei Hausübergaben oder eben der Übergabe von Gewerbeimmobilien keine Partei begünstigen. Es sollen faire Einigungen erreicht werden, mit denen bei Abschluss beide Parteien zufrieden sind.
Die Kosten für die Sachverständigenleistungen des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® in Bezug auf Immobilienübergaben oder Immobilienabnahmen hängen vom gewünschten und/oder nötigen Umfang der Leistungen und dem damit verbundenen Aufwand ab.
Umfassende Fachinformationen finden Sie hier: Fachinfo
Bausachverständiger mit 30-jähriger Erfahrung als Bauingenieur und Handwerker und 16-jähriger Erfahrung als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden. Zu den Aufgabengebieten gehört z.B. Hygrometrie (Klimadatenerfassung auch Langzeitmessungen), Psychrometrie, Anemometrie (Dichtigkeit, Luftgeschwindigkeit Lüftungsanlagen, auch Langzeitmessungen), Endoskopie (Klein- und Großgeräte), Thermografie (Klein- und Großgeräte), Schallpegelmessungen (Klasse 1 & 2, auch Langzeitmessungen mit versteckbaren Kleinstmikrofonen), Prüfung der Maßtoleranzen, Wohnflächenberechnungen, Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen, Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf, diverse Methoden der Baufeuchtemessung (Darr-Methode, CM-Verfahren, Widerstandsmessungen, Mikrowellenmessung), baubegleitende Qualitätskontrollen,
Prüfung von Baugutachten und kontrollierende wie auch protokollierende Begleitung von Baubegutachtungen, Leckageortung, Baustoffprüfungen und weiteres z.B. für die ingenieurmäßige Schadensanalyse von Schimmelschäden / Schimmelpilze (inkl. Laboruntersuchungen), Putzschäden, Wasserschäden, Undichtigkeiten, Dämmfehler bei Wärmedämmungen und vielen weiteren Baumängel und Bauschäden, sowie der technischen und baustofflichen Beratung, Schlichtung zwischen strittigen Parteien, Übergaben und Abnahmen von Gewerbeimmobilien, Bauabnahme, Bauleitung und alle Varianten der Beweissicherung im allgemeinen Hochbau- und Immobilienwesen für Neubau und Altbau aber auch für die behutsame Denkmalpflege. Das Tätigkeitsgebiet umfasst gesamt Deutschland wobei in den vielen Jahren, neben den Regionen um Augsburg, München, Rosenheim, Ulm, Stuttgart, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und dem Raum Bodensee auch vermehrt Objekte in Hamburg, Bremen und Berlin aber auch im Ausland (Europa, Asien, Australien) begleitet bzw. begutachtet wurden.
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
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