Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch

Schallpegelmessungen


© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG

Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de

 

Schallpegelmessungen bei Lärmbelästigung



Schallpegelmessungen dienen zum objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal welche Lärmquelle die Störung verursachen, es gibt Richtwerte die vorgeben, wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf.


Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hier werden folgende Gebiete unterschieden und entsprechende Immissionsrichtwerte für Beurteilungspegel (Lärmpegel) vorgegeben:



  1. AufzählungszeichenIndustriegebiete


  1. AufzählungszeichenGewerbegebiete


  1. AufzählungszeichenKerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete


  1. AufzählungszeichenWohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete


  1. AufzählungszeichenKurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten




Neben diesem, gibt es auch Vorgaben für Geräte- und Maschinenlärm an die sich nicht nur, wie es die Bezeichnung fälschlicherweise vermuten lässt, die Industrie und das Gewerbe, sondern auch die Privatperson zu halten hat. Da durch Lärmbelästigungen durchaus gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können, kann es sich bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorgaben auch um eine Ordnungswidrigkeit halten, die explizit im Ordnungswidrigkeitsgesetz aufgenommen wurde. So heißt es dort:


„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“


Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® führt Schallpegelmessungen der Klasse 1 und Klasse 2 durch und erstellt zu den jeweiligen Messungen ausführlich Protokolle. Messungen können grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden (rechtzeitige Terminierung nötig). Bei Messungen von Nachbarschaftslärm haben wir auch die Möglichkeit gut versteckbare Kleinstmikrofone auszulegen.


So bieten wir Schallpegelmessungen an, die beispielsweise Ruhestörungen in folgenden Situationen messen:



  1. AufzählungszeichenMaschinen- und Anlagenlärm von benachbarten Industrie- oder Gewerbebetrieben


  1. AufzählungszeichenAllgemeine Ruhestörungen in der Nachbarschaft (Hundegebell, Partylärm, laute Musik etc..)


  1. AufzählungszeichenVerkehrslärm (Flugverkehr, Straßenverkehr etc.)



Die Kosten für Schallpegelmessungen des Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® richten sich nach der Art der Messung, der notwendigen Untersuchungszeit und der gewünschten Art der Auswertung bzw. einer ebenso möglichen Gutachtenerstellung. Als unabhängige Bausachverständige bezeugen wir in den Lärmgutachten die Lärmumstände aus neutraler Position und bestätigen dies schriftlich.


Weitere Informationen zu Schallpegelmessungen finden Sie auch hier:

Ruhestörung und Lärmbelästigung


Bausachverständiger mit 30-jähriger Erfahrung als Bauingenieur und Handwerker und 16-jähriger Erfahrung als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden. Zu den Aufgabengebieten gehört z.B. Hygrometrie (Klimadatenerfassung auch Langzeitmessungen), Psychrometrie, Anemometrie (Dichtigkeit, Luftgeschwindigkeit Lüftungsanlagen, auch Langzeitmessungen), Endoskopie (Klein- und Großgeräte), Thermografie (Klein- und Großgeräte), Schallpegelmessungen (Klasse 1 & 2, auch Langzeitmessungen mit versteckbaren Kleinstmikrofonen), Prüfung der Maßtoleranzen, Wohnflächenberechnungen, Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen, Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf, diverse Methoden der Baufeuchtemessung (Darr-Methode, CM-Verfahren, Widerstandsmessungen, Mikrowellenmessung), baubegleitende Qualitätskontrollen, Prüfung von Baugutachten und kontrollierende wie auch protokollierende Begleitung von Baubegutachtungen, Leckageortung, Baustoffprüfungen und weiteres z.B. für die ingenieurmäßige Schadensanalyse von Schimmelschäden / Schimmelpilze (inkl. Laboruntersuchungen), Putzschäden, Wasserschäden, Undichtigkeiten, Dämmfehler bei Wärmedämmungen und vielen weiteren Baumängel und Bauschäden, sowie der technischen und baustofflichen Beratung, Schlichtung zwischen strittigen Parteien, Übergaben und Abnahmen von Gewerbeimmobilien, Bauabnahme, Bauleitung und alle Varianten der Beweissicherung im allgemeinen Hochbau- und Immobilienwesen für Neubau und Altbau aber auch für die behutsame Denkmalpflege. Das Tätigkeitsgebiet umfasst gesamt Deutschland wobei in den vielen Jahren, neben den Regionen um Augsburg, München, Rosenheim, Ulm, Stuttgart, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und dem Raum Bodensee auch vermehrt Objekte in Hamburg, Bremen und Berlin aber auch im Ausland (Europa, Asien, Australien) begleitet bzw. begutachtet wurden.


Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.


Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!



Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!

Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de

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