Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch
Schallpegelmessungen
© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG
Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de
Der Bausachverständige des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® bietet auch
Schallpegelmessungen
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Schallpegelmessungen bei Lärmbelästigung
Schallpegelmessungen dienen zum objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal welche Lärmquelle die Störung verursachen, es gibt Richtwerte die vorgeben, wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf.
Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hier werden folgende Gebiete unterschieden und entsprechende Immissionsrichtwerte für Beurteilungspegel (Lärmpegel) vorgegeben:
Industriegebiete
Gewerbegebiete
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete
Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Neben diesem, gibt es auch Vorgaben für Geräte- und Maschinenlärm an die sich nicht nur, wie es die Bezeichnung fälschlicherweise vermuten lässt, die Industrie und das Gewerbe, sondern auch die Privatperson zu halten hat. Da durch Lärmbelästigungen durchaus gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen können, kann es sich bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorgaben auch um eine Ordnungswidrigkeit halten, die explizit im Ordnungswidrigkeitsgesetz aufgenommen wurde. So heißt es dort:
„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® führt Schallpegelmessungen der Klasse 1 und Klasse 2 durch und erstellt zu den jeweiligen Messungen ausführlich Protokolle. Messungen können grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden (rechtzeitige Terminierung nötig). Bei Messungen von Nachbarschaftslärm haben wir auch die Möglichkeit gut versteckbare Kleinstmikrofone auszulegen.
So bieten wir Schallpegelmessungen an, die beispielsweise Ruhestörungen in folgenden Situationen messen:
Maschinen- und Anlagenlärm von benachbarten Industrie- oder Gewerbebetrieben
Allgemeine Ruhestörungen in der Nachbarschaft (Hundegebell, Partylärm, laute Musik etc..)
Verkehrslärm (Flugverkehr, Straßenverkehr etc.)
Die Kosten für Schallpegelmessungen des Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® richten sich nach der Art der Messung, der notwendigen Untersuchungszeit und der gewünschten Art der Auswertung bzw. einer ebenso möglichen Gutachtenerstellung. Als unabhängige Bausachverständige bezeugen wir in den Lärmgutachten die Lärmumstände aus neutraler Position und bestätigen dies schriftlich.
Weitere Informationen zu Schallpegelmessungen finden Sie auch hier:
Ruhestörung und Lärmbelästigung
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!
Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de
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