Schweigepflichten eines Sachverständigen
© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung
BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG
Tel.: 08293 - 96 56 48 - info@Baubegriffe.com
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Schweigepflichten eines Sachverständigen
Die Schweigepflicht eines seriösen Sachverständigen
Man muss in heutiger Zeit das „SERIÖS“ vor das Wort „Sachverständigen“ packen, da man über die Zeit mit einer solchen Menge an wildesten Menschen zu tun hat, Menschen die sich Sachverständiger, Gutachter oder eben berufsspezifisch Baugutachter oder Bausachverständige nennen und zu denen man sich manchmal ...
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!
Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de
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Donnerstag, 24. März 2016