Energieeinsparverordnung / EnEV 2014 ab 2015
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Energieeinsparverordnung und der 1. Mai 2015

 

Der 1. Mai 2015, das vielleicht wichtigste Datum für Makler und Immobilieninhaber seit vielen Jahren


Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 21. November 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat zum 1. Mai 2014 in Kraft, einige Teile werden gar erst ab 2015 andere ab 2016 gültig. Ein für viele Immobilieneigentümer und Makler besonders wichtiges Datum aber stellt jedoch der 1. Mai 2015 dar...




 

Bausachverständiger mit 30-jähriger Erfahrung als Bauingenieur und Handwerker und 16-jähriger Erfahrung als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden. Zu den Aufgabengebieten gehört z.B. Hygrometrie (Klimadatenerfassung auch Langzeitmessungen), Psychrometrie, Anemometrie (Dichtigkeit, Luftgeschwindigkeit Lüftungsanlagen, auch Langzeitmessungen), Endoskopie (Klein- und Großgeräte), Thermografie (Klein- und Großgeräte), Schallpegelmessungen (Klasse 1 & 2, auch Langzeitmessungen mit versteckbaren Kleinstmikrofonen), Prüfung der Maßtoleranzen, Wohnflächenberechnungen, Wohnungsübergaben und Wohnungsabnahmen, Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf, diverse Methoden der Baufeuchtemessung (Darr-Methode, CM-Verfahren, Widerstandsmessungen, Mikrowellenmessung), baubegleitende Qualitätskontrollen, Prüfung von Baugutachten und kontrollierende wie auch protokollierende Begleitung von Baubegutachtungen, Leckageortung, Baustoffprüfungen und weiteres z.B. für die ingenieurmäßige Schadensanalyse von Schimmelschäden / Schimmelpilze (inkl. Laboruntersuchungen), Putzschäden, Wasserschäden, Undichtigkeiten, Dämmfehler bei Wärmedämmungen und vielen weiteren Baumängel und Bauschäden, sowie der technischen und baustofflichen Beratung, Schlichtung zwischen strittigen Parteien, Übergaben und Abnahmen von Gewerbeimmobilien, Bauabnahme, Bauleitung und alle Varianten der Beweissicherung im allgemeinen Hochbau- und Immobilienwesen für Neubau und Altbau aber auch für die behutsame Denkmalpflege. Das Tätigkeitsgebiet umfasst gesamt Deutschland wobei in den vielen Jahren, neben den Regionen um Augsburg, München, Rosenheim, Ulm, Stuttgart, Ingolstadt, Nürnberg, Regensburg und dem Raum Bodensee auch vermehrt Objekte in Hamburg, Bremen und Berlin aber auch im Ausland (Europa, Asien, Australien) begleitet bzw. begutachtet wurden.


Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.


Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!



Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik

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Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!

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Montag, 20. April 2015

 
 

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