Bedenkenanmeldung nach VOB
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung Blog
© Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG
Tel.:0821 - 60 85 65 40 - info@holzmann-bauberatung.de
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Anmeldung von Bedenken nach VOB
„Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie seinem Auftraggeber unverzüglich – möglichst schon vor Beginn der Arbeiten – schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Aufgaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.“
So ist es in der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz VOB) unter dem § 4 Abs. 3 des Teil B zu lesen....
Neben diesem werden vom augsburger Studienbuchautor und geprüften Baugutachter (Bauingenieur und Stuckateur) Gerhard Holzmann selbstverständlich natürliche und pflanzliche Baustoffe (ergo Biobaustoffe) beraten sowie deren Bauausführungen begutachtet. In diesem Zusammenhang werden neben anderen natürlichen bzw. pflanzlichen Baustoffen (Holz, Hanf, Flachs, Kork, Schilf, Stroh, Lehm etc.) auch Begutachtungen zu Reetdächern durchgeführt, die nicht nur große Villen, Hotelanlagen, Kurprojekte und Ferienanlagen einbeziehen, sondern auch ländliche, kleine Reetdachhäuser.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie mangelfrei bauen und Bauschäden schnell, fair und unkompliziert reguliert bekommen!
Sachverständiger des Bundesverbandes Deutscher Sachverständigen im Handwerk e.V.
Registrierte Ingenieur des Europäischen Verbandes höherer Berufe des Ingenieurwesens und der Technik
Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®
Bei uns können Sie auch preisewerte Erstberatungen im Augsburger Stadtbüro vereinbaren!
Grottenau 2, 86150 Augsburg, Tel.: 0821 - 60 85 65 40; E-Mail: info@holzmann-bauberatung.de
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Montag, 29. Oktober 2012