Sachverständige

Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® Blog


30 Jahre Erfahrung im Bauwesen als Handwerker & Ingenieur -  Seit 18 Jahren selbstständiger Bausachverständiger
Mehr als 500 Fachbeiträge in unterschiedlichen PrintmedienStudienbuch- und Fachlexikonautor


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BUNDESWEIT-NEUTRAL-UNABHÄNGIG

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Fortsetzung von:


Schwarze Schafe unter Baugutachtern?

Gibts denn sowas? Teil 1


.....

Sachverständiger oder Abzocker?


Je tiefer ich die Sachlage recherchierte umso tiefer bin ich in ein Geflecht von ... naja, mir fällt dazu nur das Wort Betrug ein, gerutscht. Große Sprüche, seltsames Niveau, viele viele Orte an denen dieser „ABC“ angeblich Büros hat, die jedoch keiner kennt (noch nicht mal Nachbarn) und immer wieder dieser Hauch von Abzockerei. All das womit sich ein Sachverständiger in keinem Fall bewerben sollte aber auch das, worauf unerfahrene Bauherrn und Baudamen sehr schnell hereinfallen können. Ich kann von hier aus nur warnen und hoffen, dass entsprechende Aufsichtsbehörden diesem und auch anderen, ähnlichen Fällen schnell ein Ende setzen können. Tiefer gehend recherchiert kam auf, dass Herr „ABC“ gar seinen Wohnsitz (oder Hauptwohnsitz?) in Thailand hat, dennoch bewirbt er die deutschen Adressen mitunter die Augsburger Adresse, die sehr nach Briefkastenfirma anmutet, als Baugutachter bzw. Bausachverständiger in der Fraunhoferstraße weiter. Obendrein wird in einem der vielen Impressen gar eine Bürolizenz in Peru angegeben. In diversen sozialen Netzwerken und auf Google Maps kann man Angaben zur Wohn- und/oder Geschäftsadresse des Herrn „ABC“ in Ulm, Reutlingen, Neu-Ulm, Heidenheim an der Brenz, Herbrechtingen, Tübingen, München, und vielen vielen anderen Orten Deutschlands u.a. in Berlin, Potsdam etc. finden.














Ein seriöser Sachverständiger sieht ganz anders aus: Job Boss in Kiev, irgendwas in Peru und Gutachter in Augsburg - neben über 100 bei Google eingetragenen weiteren angeblichen Standorten. Dies hier (oben) ist ein Auszug aus der Facebookseite des Herrn „ABC“ - der auf anderen Plattformen (unten irgendetwas mit „.info“) ganz anders wirbt. Hier hat er nämlich plötzlich gleich mal 21 Jahre mehr Erfahrung als Sachverständiger und trotz der angeblichen vielen Auslandsjobs „über 1000 Gutachten“ geschrieben. Sehr viel für jemanden der offenbar kaum im Lande war, völlig unbekannt ist und nach Aussage einiger Geprellten wohl auch nie wirklich etwas schreibt. Ein Lacher dürfte aber für jeden echten Sachverständigenkollegen das Werbesprüchlein mit den „über 80 Gerichtsgutachten“ sein, denn sowas machen wir, die wir unsere Arbeit als Sachverständige seriös erledigen auch gerne mal in einem Zeitraum von 6 Monaten. Ganz lustig ist auch das „Honorare nach HOAI vereinbar“, wie Sie als aufmerksamer Leser in Teil 1 bemerkt haben, wird zumeist in Bar abkassiert. Humbug also, wie alles was von diesem... ein Bauherr meinte mal und das dürfte den Nagel auf den Kopf treffen ... Scharlatan.





Beispiele aus der Google-Werbung (beispielhafter Auszug):


Schmalfuss




Groß umworbene Adresse des angeblichen Sachverständigen Bauexperten in Augsburg mit Sammelbriefkasten und in...



... München und in..



... Nürnberg und in...



... Neu-Ulm und in..



... Heidenheim an der Brenz und in ... etc. etc. Auch solche Einträge gibt es in groben Mengen.



Ein Unternehmer hat zig Büros und Adressen in Deutschland und dann auch noch in Peru und womöglich Thailand und keiner aus der Branche kennt ihn? Wer ein solch breit aufgestelltes Unternehmen hat, wäre ja nun wirklich bekannt in der Branche und müsste nicht in eigenem Namen Beurteilungen in den digitalen Gelben Seiten, bei Google und Co. und gar auf der eigenen Internetseite verfassen. Es fehlt hier eigentlich nur noch ein selbstgegründetes Institut, das den Antlitz eines noch größeren Seins vermittelt und neben dem selbsgegründeten Verein abermals eigens erfunde Preise und Vorgehensweisen legitimiert . Es liegt ergo einmal mehr die Vermutung nahe, dass ein betrügerisches Abzockgeschäft vorliegt - wird`s zu heiß, verschwindet man vielleicht ganz schnell - in jedem Fall ist der Herr „ABC“ wohl für Haftungsansprüche und Schadensersatz wenn überhaupt, nur schwer zu greifen.... nicht vergessen, dieser Herr gibt sich als Baugutachter bzw. Bausachverständiger aus.  Der Verdacht liegt sehr nahe, dass er mit dem möglichen Leid Dritter sein Geld verdient und dabei ordentlich Menschen über den Tisch zieht. Alleine schon das Vorgehen des Bar abkassierens ist hierbei erheblichst fragwürdig, vor allem da kein einziger, der dies bis dato berichtete je eine Rechnung bekommen hat. Schwarzarbeit liegt hierbei also schon sehr deutlich in der Luft.


Ehrenwerte Sachverständige für Bauschäden


An dieser Stelle muss ich, bevor alle ehrenwerten Kollegen einen dunklen Schatten abgekommen, deutlich schreiben, dass solch Vorgehensweise nicht die eines zuverlässigen und aufrichtigen Sachverständigenkollegen ist. Vertrauenswürdige Sachverständige haben solch dubiose Werbung nicht nötig. Wir werben mit Fachkenntnis, vielleicht mit Bildern von Bauschäden und mit Aufklärung. Ganz sicher hat auch jeder ehrenwerte Kollege es nicht nötig mit eigenem Gesicht und fremden Namen zu werben, denn Authentizität ist in unserem Beruf mindestens ebenso wichtig wie die Fachkenntnis.





Sachverständigenwerbung kann auch einfach nur Kopie sein. Viele sogenannte und/oder selbsternannte Webdesigner ramschen sich aus dem „Netz“ zusammen, was sich andere mit mehr oder weniger großem Erfolg schon einmal ausdachten und verkaufen dies dann als eigene „Erfindung“. Hier (Bild oberhalb) kopierte vor einigen Jahren ein  Hausmeisterdienst und Schimmelpilzgutachter (sic!) aus Remscheid (Bergisches Land) einfach mal Textpassagen von unserer Internetseite. Welch ein Schimmelkiller, mag man denken. Häufig kommen zusätzlich die Worte Holz, Bauberatung, Baubegriffe und ähnliches auf der ansonsten gehaltsfreien Internetseite. Es wird mit Zertifikaten geworben, die Berufserfahrung und können spiegeln sollten aber eine Berufsbezeichnung, eine die ein echtes Studium oder auch nur eine Berufsausbildung im Sinne des Dualen Systems darstellt, ist nicht zu finden. Tolle Grafik und viele Werbephrasen anderer Internetseiten täuschen einen Fachmann vor, der hier nicht zu finden ist, sich noch nicht einmal mit eigenen Worten bewerben kann. Selbst die fachlichen Grundlagen mit denen er sich als Fachmann publiziert sind von anderen Seiten 1:1 kopiert. Letztlich sind gar programmierte Rechenprogramme zum Lüften u.ä. auffindbar, die jedoch dilettantischer kaum sein könnten und weit weg vom reellen ingenieurtechnischen Berechnen solcher Problemfälle liegen. Kompletiert wird solch Unfug dann auch noch mit einem Sachverständigenregister, zu welchem man eine ganze Menge an Kollegen im Schein eines kostenfreien Branchenbuches aufnimmt. Womit wohl? Natürlich, dass man auch gefunden wird, wenn man die Namen der Kollegen in der Suchmaschine sucht und damit nach außen auch wieder als anerkannt und bekannt glänzt. Ähnliches Prinzip also wie die Expertengruppe um und mit dem Herr „ABC“. Alles glanzvolle Bauexperten also.


Null Ahnung und kein bisschen authentisch, kopiert wird gar mit Rechtschreibfehlern. Egal hauptsache man lehnt sich woanders an, dass man damit aber auch negativ bei den Kollegen ankommt, die häufig sehr genau wissen, woher der ursprüngliche Text stammt, scheint egal. Dass sich die Kopiererei herumspricht ebenso. Solche Beispiele gibt es zahlreich und immer wieder tauchen neue auf. Gerne werden auch einfach nur Stichwörter und Namen bekannter Internetseiten (und/oder Menschen) als Keywords bei Bildern und Internetseiten hinterlegt - dies sieht der Betrachter nicht aber wenn er beispielsweise den jeweiligen Begriff in eine Suchmaschinen eintippt, erscheint dann eben das „getunte“ Etwas als Suchergebnis. Womöglich hat es am Ende überhaupt nichts mit dem Gesuchten zu tun. Egal, „Werbung um jeden Preis“ mag der Webdesigner wohl denken.




Nach einer Beschwerde wird auf einen Obergutachter vom Gericht bezogen und natürlich haben alle andere Meinungen. Am Ende wird dem Kunden noch indirekt der „Bock“ zugeschoben, dass er das Haus alleine gekauft und dabei kein Gutachten erstellt hat. Das begründet natürlich alles....


Sachverständigenordnung und -werbung


Nun habe ich viel zu einem äußerst negativen Beispiel geschrieben, ein Beispiel eines privaten Sachverständigen. Aber auch bei den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen fallen immer wieder Ungereimtheiten auf. Betrügerische Werbemethoden, das nehme ich vorweg, sind aber hier weitaus weniger aufzufinden. Das hat selbstverständlich auch einen Grund, der darin zu finden ist, dass in der Sachverständigenordnung relativ gut geregelt ist wie ein Sachverständiger werben darf. Die Werbung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss nämlich seiner besonderen Stellung und Verantwortung gerecht werden. Ergo etwaige Büros anzugeben, die es gar nicht gibt oder Aufgabenbereiche nennen, zu denen gar keine Qualifikation besteht etc. etc. ist hier schlicht geregelt und zwar so, dass man es einfach nicht darf. Solch Regelung hat natürlich Vor- und Nachteile, wobei die Nachteile logischer Weise vor allem beim Sachverständigen selbst liegen und die Vorteile einer klar erkenntlichen, eines Sachverständigen würdigen Werbung für den Kunden eigentlich nur positiv sind.


Privatgutachten gehen vor


Das Thema wie man wirbt ist also eher weniger Problematisch. Natürlich gibt es Ausnahmen, die auch das nicht begreifen aber diese sind bei öffentlich bestellten Sachverständigen, wie beschrieben, eher rar. Was hingegen häufig auffällt sind äußerst lange Bearbeitungszeiten wenn es um gerichtlich beauftragte Gutachten geht. Wer das schon einmal benötigte, weiß, dass das auch gerne mal ein Jahr auf sich warten lässt. Auch das hat Gründe und diese sind hier vor allem in der relativ schlechten Bezahlung von Gerichtsgutachten zu finden. Während ein Privatgutachten, je nach Qualifikation und Fachgebiet, auch gerne mal ein Stundenhonorar von 120 bis 300 Euro netto einbringt, muss bei einem gerichtlich beauftragten Gutachten über das Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG), eben das was der zuvor beschriebene, wohl eher weniger vertrauensvolle Sachverständige falsch zitiert hat, abgerechnet werden. Das JVEG gibt die Honorare deutlich vor und diese sind weit geringer als diejenigen eines Privatgutachters, der sich nicht an das JVEG halten muss. Viele ö.b.u.v. Sachverständigen rechnen bei gerichtlich vergebenen Aufträgen hier und da einfach mal ein paar Stunden mehr als tatsächlich benötigt (ja, das gibt es wirklich und ist auch nicht wirklich selten) und/oder gleichen mit etwaigen anderen Positionen aus - Positionen, die ein Privatgutachter vielleicht gar nicht erst aufnehmen würde. Am Ende ist es aber auch so, dass selbst ö.b.u.v. Sachverständige Privatgutachten mit höherer Vergütung vorziehen. Dieses Vorziehen von Privatgutachten kostet dann Zeit, die eigentlich für die Gerichtsgutachten benötigt werden würde – ergo die Gerichtsakte wird geschoben, der Privatkunde bevorzugt.




... und die Trittbrettfahrer kommen auch zutage, hier ein Sachverständigenbüro aus Siegen, das sich als augsburger Sachverständigenbüro ausgibt (auch hierzu gibt es Seiten mit „Baugutachter in Aichach“, „Baugutachter in Friedberg“, „Baugutachter in Stuttgart“, „Baugutachter in München“ etc. pp, ergo exakt die gleiche Masche wie auch bei Herrn ABC) und der Sachverständige selbst wirbt ganz nebenbei als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Zwei Dinge, die so gar nicht gehen: a) er präsentiert Werbelügen indem er sich als regional augsburger Sachverständiger ausgibt, b) er wirbt mit reklameähnlicher Werbung, was wiederum die Sachverständigenordnung für öffentlich bestellte und vereidigte Kollegen direkt untersagt. Doppelter Abmahngrund und auch irgendwie eine Schande für jeden vereidigten Kollegen. Ein Blick ins Impressum lohnt sich eigentlich immer.


Wenn Kammern und Gericht die Kunden bringen


Ich möchte aber auch an dieser Stelle gerne erklären warum Privatgutachten teurer sind. Ein Privatgutachter der nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist erhält relativ selten einen Auftrag von einem Gericht und er wird auch nicht von Kammern beworben. Er erhält also diese kostenfreie Akquise nicht. Das alles liegt zum Teil daran, dass den Gerichten nahegelegt wird, einen ö.b.u.v. Gutachter zu beauftragen und dieses Nahelegen von vielen fälschlicher Weise so interpretiert wird, dass sie nicht anders dürfen. Zum Teil aber auch daran, dass man vielleicht auch zu lethargisch ist, um die Gutachterlisten mit kompetenten  Privatgutachtern anzureichern. Bei den Kammern spielt selbstverständlich die Kammerzugehörigkeit eine Rolle, wer nicht dazu gehören möchte, aus welchen Gründen auch immer, wird auch nicht bestellt. Man könnte hier durchaus auch so ein wenig an Vetternwirtschaft denken, jedoch wäre dies pauschalisiert geäußert wohl einfach nicht fair. Also lassen wir Vermutungen, gehen wir in die zu bemängelnden Aktionen einiger ö.b.u.v. Sachverständiger, die oder auch deren Arbeit mir über die Jahre negativ aufgefallen sind. Ganz kurz noch: Denken Sie daran, das sind Negativbeispiele, es gibt auch sehr sehr viele positive Beispiele!


Vereidigter Gutachter mit Fehler im Röntgenblick


Chronologisch betrachtet fange ich beim jüngsten Negativfall an. Ich wurde zu einer Begutachtung nach Nordrhein-Westfalen gerufen. Die Dämmung im erdberührten Bereich war unsachgemäß verlegt worden. Gleich beim ersten Anruf deutete ich darauf hin, dass die Dämmung in mindestens einem Bereich frei gelegt sein sollte um überhaupt eine Beurteilung fertigen zu können. Vor Ort war dann natürlich alles erstklassig geöffnet, was aber wohl schon länger offen stand, egal, der Pfusch war mehr als deutlich. Die Bauherrschaft war äußerst unsicher und erzählte von Ihrer Tragödie. Nachdem die Dämmung aufgebracht wurde, wurde die Baugrube geschlossen. Da jedoch im Sockelbereich einige Dämmplatten sehr weit auseinander lagen, bemühte man sich um eine Mängelnachbesserung durch den ausführenden Unternehmer. Der Bauunternehmer weigerte sich, die Sache ist ohne einem vorab erstellten Privatgutachten vor Gericht verhandelt worden und natürlich schickte das Gericht erst einmal einen ö.b.u.v. Sachverständigen, einen Prof., offenbar von der nahegelegenen Universität. Der Kollege stand nach Beschreibung der Bauherrschaft vor dem geschlossenen Bereich der Perimeterdämmung, schaute sich wenige Minuten um und kam schriftlich zum Beschluss, dass die Dämmung ohne fachliche Mängel erstellt wurde. Eine Situation, zu der es mir allein vom Erzählen die Haare zu Berge stellte, denn wie begutachtet man eine Arbeit die man nicht sieht? Er hätte natürlich die Dämmung freilegen lassen müssen, alles andere ist Humbug. Tat er aber nicht, reichte sein Gutachten bei Gericht ein. Fall erledigt. Fall verloren. Nun stand die Bauherrschaft mit einem Urteil da, das einen außerordentlichen Baupfusch als fachlich korrekt einstufte. Keine Berufung möglich einziger Weg wäre, dem Gutachterkollegen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und genau aus diesem Grund wurde ich dann gerufen und arbeite die Dinge nun entsprechend aus.


Dachdeckerregeln gelten auch bei Baumängel am Reetdach


Zu einem weiteren Fall. Hier ist es um ein Reetdach in der Nähe von Hamburg gegangen, das wider jegliche Dachdeckerregel erstellt wurde. Hier beauftragte man mich noch während der Baumaßnahmen. Die Aufnahme der Regelwidrigkeiten war relativ schnell erledigt. Auch hier ist die Sache – nicht zuletzt da der Gesamtumfang aller Mängel am Haus in einem mittleren 6-stelligen Bereich lag – vor Gericht verhandelt worden und auch hier wurde ein entsprechender ö.b.u.v. Sachverständiger gerufen, der die von mir aufgenommenen Mängel prüfen sollte. Erste Hiobsbotschaft war, dass der Herr bei seinem ersten Untersuchungstermin die Dachdeckerregeln gar nicht kannte. Zur Erklärung: Es gibt nur eine anerkannte Regel in diesem Fall und das sind die „Fachregeln für Dachdeckungen mit Reet“ herausgegeben vom Deutschen Dachdeckerhandwerk. Als ich das erfuhr stellte es ... naja Sie wissen schon Haare und Berge .... Aber gut, man kann auch als Sachverständiger - wenngleich das in dieser Situation schwer hinnehmbar ist – mal eine Fachregel nicht kennen. Passiert auch mir und vielen anderen Kollegen. Erste Aktion in solchen Fällen: man sieht zu, dass man die Fachregeln schnellstmöglich vorliegen hat. Das erwartete ich eigentlich auch hier, gab aber dennoch dem Rechtsanwalt meines Klienten eine Kopie und dieser leitete das entsprechen weiter. Die Monate sind vergangen und irgendwann, ich denke es war über ein Jahr nachdem der ö.b.u.v. Sachverständige den Auftrag vom Gericht bekam das Reetdach zu prüfen, bekam ich einen Scann eines gerichtlichen Schreibens, das den Sachverständigen auffordert nun endlich einmal aktiv zu werden. Das ganze mit einer Androhung zum Ordnungsgeld wenn nicht binnen einer gesetzten Frist die gutachterliche Stellungnahme fertig ist. Die Fachregeln umfassen ohne Zeichnungen 6 DIN A 5 Seiten. Die Mängel sind dermaßen eindeutig, dass man es als Blinder ertasten könnte, ja noch nicht einmal einen Meterstab benötigt, um zu erkennen, dass sämtliche Abstandvorgaben weit ... sehr weit ... unterschritten waren. Und dafür benötigt der Kollege über 1 Jahr! Mich fuchste das natürlich, weil ich immer möchte, dass mein Kunde schnellstmöglich sein Recht auf eine mangelfreie Bauleistung und wenn das nicht klappt wenigstens einen entsprechenden monetären Schadensausgleich erhält. Ich recherchierte ein wenig. Manchmal ist man ja mehr Detektiv als Ingenieur. Das Ergebnis davon war, dass der ö.b.u.v. Sachverständige mit dem ausführenden Reetdachdecker verwandt war, also astrein befangen.


Befangen ist nicht immer befangen


Apropos befangen! Da hatte ich erst letzten Jahr einen „netten“ Fall auch mit einem ö.b.u.v. Sachverständigen. Es handelte sich um ein Industriedach im bayerischen Schwaben. Sandwichplatten, also solche mit PU-Schaum gefüllten Trapezblechprofile, die für das Decken von Industriehallen häufig verwendet werden. Das Dach war undicht und an sehr vielen Stellen extrem beschädigt (Kratzer, Beulen etc.). Auch hier war ein ö.b.u.v. Sachverständiger vor mir an Ort und Stelle und bestätigte, dass das Dach in einem perfekten Zustand ist. Ich wunderte mich nicht mehr so sehr viel, denn man hat ja schon einiges erlebt. Nahm die Mängel auf und ließ das Dach künstlich beregnen um die Undichtigkeiten nachzuweisen. Im Büro schrieb ich meinen Bericht und sah natürlich auch mal im Internet nach wer der Sachverständigenkollege war, wer der Hersteller und so weiter und so fort. Es stellte sich heraus, dass der Sachverständige auch Prüfingenieur bei dem Verband war zu welchen der verarbeitende Handwerksbetrieb, wie auch der Hersteller angehörten. Alle drei also in einem Boot und selten passt das Sprichwort mit den Raben und der Augenpickerei dermaßen gut wie hier. Wir, also nicht ich sondern der Rechtsanwalt der Klientin, stellte einen Befangenheitsantrag und lief damit dann doch vollkommen auf Grund. Das Gericht meinte mit seinem Urteil, dass die Befangenheit nicht alleine dadurch gegeben ist weil Hersteller, Verarbeiter und Sachverständiger in einem Verband sind. Wie bitte? Möchte man denken. Der Prüfingenieur prüft die Verarbeiter wie auch das Produkt, vielleicht duzen sie sich gegenseitig. Man lernt sich ja nicht nur beim Prüfen kennen, es gibt ja auch Weihnachtsfeiern oderJahresversammlung etc. etc. Ich gestehe, ich habe es bis heute nicht verstanden und ich werde es wohl auch nicht. In meinen Augen war das ein klares Fehlurteil, ich wäre einen Schritt weiter gegangen, wäre ich der Betroffene, der ein mangelhaftes Dach hat, das viel, viel Geld kostete und kosten wird.


Es gibt gute öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter und es gibt gute Privatgutacher


Es gäbe noch so gefühlte 5.000 weitere Vorfälle, die ich über die Jahre von den unterschiedlich positionierten Kollegen mitbekam aber es würde das Bild der Gesamtsituation kaum wesentlich verändern. Es gibt und das ist das Ergebnis meiner ganz privaten Gutachterverhaltensrecherche schwarze Schafe hier wie dort, völlig egal ob wir nun einen reinen Privatgutachter oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter betrachten. Wobei man auch deutlich machen muss, dass Fehleinschätzungen bei Gutachtern ebenso wie bei Ärzten und anderen Fachberufen vorkommen können. Man darf nicht vergessen, dass wir alle nur Menschen sind. Was aber ganz sicher nicht als Fehleinschätzung interpretiert werden kann, sind vorsätzlich gefertigte, falsche Bewertungen um Kundschaft zu locken.  So ein Vorgehen verstößt gegen jegliche gute Sitte im Geschäftsleben. Das ist keine saubere Art Wettbewerb und ganz sicher auch nicht fair gegenüber der Bauherrschaft, die, wie eingangs erwähnt, auf der Suche nach fachkompetenter und neutraler Hilfe ist.


Baugutachter aus der Metropolregion München ...... Europa


Klingt nach viel, klingt nach international.... in Wirklichkeit spricht man womöglich noch nicht einmal Englisch, wie schon selbst erlebt. Es wird gerne mal mit Professionalität geworben, welche so gar nicht vorliegt. Dabei kommt es auch mal vor, dass ein solcher fleißiger Mensch 365 Tage im Jahr arbeitet, denn beworben hat man auch schon mal mit Bürozeiten von Montag bis Sonntag. Genau genommen sind aber eben genau diese „Gutachter“ auch nur welche, die sich ihre Internetseite mit den Inhalten Dritter füllen, selbst nicht davor zurückschrecken die Werbung der Mitbewerber beispielsweise bei Adwords oder ähnlichem 1:1 zu kopieren. Solch Schwindel fliegt aber meistens auf und wer nicht die Leistung dessen erbringen kann, wessen Arbeit man umfangreich kopiert, wird auch kaum Bestand am Markt haben – auch dann nicht wenn er aus dem Osten in eine „Metropolregion“ kommt und sich dann als Weltmensch darstellt. Übrigens aufgefallen ist das auch bei einem Kollegen von Herrn „ABC“. Kurzzeitig bewarben sie sich gegenseitig, bis man wohl dachte getrennt klappt besser. Nützt aber das Löschen nichts, denn Screenshots haben kein Verfallsdatum.


Bauunternehmer und Architekturbüros als Baugutachter


Ebenso fragwürdig sind Gutachter, die die Begutachtungen nur durchführen um das eigentliche Kerngeschäft zu „befeuern“ - wie zum Beispiel der Architekt, der sich als Gutachter publiziert, um seine eigentliche Tätigkeit im planenden Architekturbüro zu puschen. Hier ist grundsätzlich eine Befangenheit vorhanden, denn er handelt als Architekt im Interesse seines Architekturbüros aber nicht als unabhängiger und neutraler Sachverständiger. Noch gefährlicher für den Hilfesuchenden ist, dass der Architekt ebensogut mit dem ausführenden Unternehmen als Auftraggeber im Sinne eines Architekturbüros zusammenarbeiten könnte, natürlich bei anderen Objekten, das versteht sich von selbst. Aber meinen Sie der Architekt beurteilt noch neutral, wenn eben dieser ausführende Betrieb bei Ihnen gepfuscht hat oder bei Ihnen Schäden aufgrund von Bauarbeiten entstanden sind?


Selbiges bei Handwerksmeistern die neben Ihrem Handwerksunternehmen noch als Gutachter auftreten oder Händler die selbige Doppelspurigkeit anbieten. Unabhängig und neutral heißt einfach, dass man nur und ausschließlich eine Sache macht und damit auch nicht eine andere bewirbt oder von deren oder Dritter Einkommen/Einnahmen abhängig ist somit auch seine Beurteilung neutral und objektiv fassen kann.


Sinnlose Gutachten - Gefälligkeitsgutachten


Am Rande sei hier natürlich auch erwähnt, dass solche Gutachten in aller Regel sehr schnell von der Gegenseite und vor Gericht ohnehin abblitzen. Eine Befangenheit dieser Art führt also für Sie als Bauherr nur zu hohen Kosten, die Sie in aller Regel nicht einen Millimeter in Richtung Schadensbehebung bzw. Mangelbeseitigung bringt. Im Gegenteil, das Geld ist umsonst ausgegeben, das Gutachten und sei es auch noch so toll, ist für die Katz. Es wird als Gefälligkeitsgutachten gewertet. Ist der Baugutachter aber neutral und tatsächlich unabhängig, bestehen auch sonst keine Verbindungen privater oder geschäftlicher Natur, so kann weder die Gegenseite, noch das Gericht das Gutachten außen vor lassen oder gar eine Befangenheit nachweisen.


Gutachter, Schlüsseldienst und die Rufnummern


Für Sie als Verbraucher, der Sie sicher jede Auftragsvergabe ganz genau überlegen, gibt es aber mit dem Medium Internet ein ganz tolles Kontrollinstrument. Nutzen Sie dieses Medium, nehmen Sie sich Zeit und hinterfragen Sie Werbesprüche nicht nur bei etwaigen Produkten sondern eben auch bei Dienstleistungen. Wenn sich heute jemand Ali nennt der morgen Klaus-Dieter heißt und nächste Woche Bert, Werner oder Jens, dann ist hier ganz klar etwas falsch. Auch wenn man zig Internetseiten mit gleichem Inhalt findet, unendlich anmutende Listen von Keyword (Schlüsselwörter) auf den Internetseiten findet aber zugleich nur dünn gesähte fachliche Beiträge, dann, so auch meine Erfahrung, ja dann geht man besser eine „Tür“ weiter. Auch bei Sachverständigen, die in Gruppen auftreten (nicht mit anerkannten Berufsverbänden verwechseln) ist meist ein übel riechender Wurm enthalten, einer der nicht wirklich an Ihre Not, sondern vielmehr an Ihren Geldbeutel denkt. Zu letzt sollten Sie immer auch die angeblich vielen Büros prüfen, die dubiose Mitbürger gerne mal zum prahlen angeben. Manche schreiben zu jedem Büro die gleiche Telefonnummer, was gerne auch mal eine Handynummer ist. Andere arbeiten wie Schlüsseldienste, es gibt gar keine Filiale, nur eine bzw. mehrere Rufnummern, die direkt an eine Handynummer weitergeleitet werden. Die ganz großen „Spezialisten“ geben gar keine Rufnummer mehr an sondern nur eine E-Mail Adresse. Hier ist es auch sehr einfach Köln, Ulm, Dortmund, Berlin, Hannover oder München vor das @ zu schreiben. Das sieht gut aus und macht mächtig Eindruck, bringt Ihnen als Hilfesuchenden aber wenig. Mein ganz spezieller Tipp: Wenn Sie eine bayerische Telefonnummer, eines angeblichen bayerischen Sachverständigen anrufen und der spricht sächsisch, platt, saarländisch oder wie auch immer, dann einfach wieder auflegen und den nächsten versuchen. Im besten Fall (für Sie) strafen sie einen „Auswanderer“, indem Sie ihm keinen Auftrag erteilen. Im schlimmsten Fall vergeben Sie einen Auftrag an einen Betrüger, wie vermutlich im erstgenannten Beispiel tatsächlich vorhanden, der Ihnen skrupellos das Geld aus der Tasche zieht. Was Ihnen davon lieber ist, muss Ihnen sicher keiner tiefer gehend erklären.


Weitere Fragen?

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, dann können Sie sich gerne an das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® wenden. Der Standort der Holzmann-Bauberatung® ist schon immer in Welden bei Augsburg und wir können neben Hochdeutsch, Englisch und ein wenig Französisch auch Augschburgerisch ;)

UPDATE „Es wird gedroht“

4 Mio Moslems und Rassismus

Mittlerweile kam eine E-Mail von Herrn „ABC“ hier an, in der er aufforderte diesen Text zu löschen bzw. Teile davon abzuändern, wozu auch Textteile angesprochen wurden, die mit ihm und seinem Tun gar nichts zu tun haben. Untermalt wurde das ganze mit einer Drohung, eine die ebenso seltsam klingt, wie all das andere, das hier so auf dem Tisch liegt. Da Sie als Leser zwischenzeitlich vielleicht denken werden, dass es solch Vorgehen gar nicht geben kann, hier der Ausschnitt der Drohung:


Zum Rassisumsvorwurf, habe ich auch erst mal etwas überlegen müssen aber die Erklärung kam auch in der vorgenannten E-Mail:


Ich glaube es wäre nun an der Zeit einen Psychologen zu empfehlen. Sind Sie ein/-e Psychologe/-in und denken Sie dieser Aufgabe gewachsen zu sein? Dann melden Sie sich doch einfach via E-Mail bei mir, ich leite Ihr Angebot gerne an Herrn „ABC“ weiter.

Ein weiteres Indiz für einen zweifelhaften psychischen Zustand dürfte auch der folgende Kommentar auf der Facebookseite des Herrn „ABC“ sein:


Ein Mensch der aus dem Osten des Landes kommt, angeblich vor der Wende in Leipzig und in der ehemaligen Sowjetunion studierte (offenbar handelte es sich um einen sehr parteifreundlichen Menschen, vielleicht gar mit Eltern in der Stasi o.ä.?)  und die Grenzöffnung aufgrund des Alters auch erlebte, schreibt so etwas und verweist zu diesem auf einen Verlag, der sich mit der rechter Esoterik, Pseudowissenschaften und Verschwörungstheorien befasst. Nichts gegen eine gute Verschwörungstheorie, die kann ja durchaus unterhaltend sein aber .... naja Sie wissen schon. Aber das ist nur eines von vielen zweifelhaften Kommtaren. Fast schon denkbar ist auch er in deutlicher Form gegen die Kanzlerin Frau Merkel und natürlich verdeutlicht er sehr scharf, dass er die Grenzen auch gerne dicht hätte und keinem Flüchtling mehr helfen wollen würde. Nur gut für ihn, dass damals die Grenzen offen waren und keiner recherchierte wie er überhaupt das angebliche Studium in der DDR (konstruktiver Ingenieurbau) und der ehemaligen UDSSR (zivile Luftfahrt - Metallbau) hatte machen können. Ehemalige DDR Bürger wissen wohl sehr genau, wer damals in jenem Land solch Studium machen durfte..... Für die Westdeutschen: wirklich beliebt waren solche Menschen, sofern man deren politische Verwicklungen kannte, nicht.


Apropos Politik - Herr „ABC“ beschuldigt die Bundeskanzlerin Angela Merkel des Hochverrats (Screenshot eines seiner Facebookkommentare). Andere Kommentare des Herrn in diversen Sozialen Netzwerken sind deutlichst von rassistischem Inhalt geprägt. Er beschuldigt nicht nur die Bundekanzlerin mehrfach des Hochverrats ebenso kündigt er an, dass es Bürgerkrieg geben wird. Der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Frau Claudia Roth droht er gar mit Schmerzen! Welch Niveau... passt aber zu den Dingen die Sie hier noch in rot lesen werden.


Auch hier fragt man sich, wie bei vielen rechtsradikalen oder auch dauernörgelnden Äußerungen, warum verlassen diese Menschen nicht das Land, mit deren Führung und Bürgern sie offenbar so unzufrieden sind.

Mittlerweile, nachdem der Text hier seit mehreren Monaten online ist, melden sich auch langsam Menschen, die den Gutachter „ABC“ beauftragten und offensichtlich schwer enttäuscht sind. Eine dieser Enttäuschungen habe ich mir mittlerweile genauer angesehen und kann auch hier nur die Aussage treffen, dass dies alles analog zum dem oben beschriebenen Verhalten passt. Da er sich mitunter als Schimmelgutachter ausweist und oben drein auch noch zur Sofortkasse drängt, kann ich fachlich betrachtet nur warnen, denn es geht in solchen Fällen nicht nur um Ihr Geld, sondern auch um Ihre Gesundheit.

In jedem Fall gilt: Zahlen Sie nie einen Bausachverständigen in bar. Auch nicht, wenn es sich „nur“ um 500 Euro handelt. Natürlich werden auch bei Sachverständigen zu erwartende größere Beträge per Vorkasse/Abschlag verrechnet aber hier erhalten Sie selbstverständlich auch  entsprechenden Schriftsatz vorab. Bar kassiert Sie kein seriöser Kollege, niemals. Solch Vorgehen ist höchst unseriös! Ebenso höchst useriös ist es, wenn der Baugutachter plötzlich eine Videokamera herauszieht und Ihre Wohnung ohne etwaiges Einverständis filmt, was, den Aussagen diverser Rückmeldungen nach, auch gerne von Herrn „ABC“ betrieben und dann von ihm auch noch im Internet publiziert wird.

Ich möchte Sie bitten, sollten Sie ebenso betroffen sein, selbst in Aktion zu treten, Ihre zuständige  Verbaucherzentrale, ggf. die Wettbewerbszentrale und wenns ganz schlimm ist einen Fachanwalt oder vielleicht gar einen Staatsanwalt zu konsultieren. Hinweise an die Verbraucher- oder Wettbewerbszentrale sind kostenfrei. Ich helfe Ihnen gerne bei bautechnischen Problemen, bin aber kein Jurist und kann folgedessen auch keine Rechtsberatung leisten.

Update 8. März 2016:

Gestern hat sich ein Herr Krä.... bei mir gemeldet, der „Leiter“ der selbsternannten Bauexperten. Ruhig und offenbar um Freundlichkeit bemüht fragte er, ob ich das hier denn nötig hätte und ob das alles denn sein muss. Leider war ich just im Moment beim Beladen des Autos und etwas außer Atem, zu diesem noch erkältet. So betonte ich nur kurz, dass dieser Scharlatan hier offenbar fortlaufend Menschen über den Tisch zieht und ich zahlreiche Beschwerden erhalte. Entschuldigte mich aber dann auch, da das Telefonat im Moment schwer zu führen ist und zeitlich auch eher unpassend war. Es dauerte eine Weile bis mir eingefallen ist, wer dieser Herr K. ist. Doch später wurde mir klar, dass es der angebliche Leiter der „Bauexperten“ war. Der, der mich Anfang Juli letzten jahres als Schmierfink und Arschloch (sic!) in einer E-Mail an mich beschrieb. Er hat nun wohl begriffen, das sein „das liest ohnehin keiner“ weit von der Realität weg ist und seine betrügerische Art in der Tat auch juristisch zu verfolgen ist.

Update 6. Januar 2016:

Offenbar sind nun auch ehemalige Mitarbeiter oder Partner der sogenannten „Bauexperten“ verstimmt. So traf ich vor Kurzem einen, der eine ganze Weile mit auf den Internet-Werbebildern der Gruppe zu sehen war und folgende Aussage in Richtung des Herrn „ABC“ traf: „Dem Schmal....ß muss man das Handwerk legen!“. Ich reagierte hierauf nicht großartig, da die Gruppe nach meinem Wissen ohnehin schon unter Beobachtung steht.

Update 1. Februar 2017:

18:50 Uhr ein Anruf an meinem Mobiltelefon. Ein Herr meldet sich und stellt sich als Mitarbeiter des „Herrn ABC“ vor. Er meint er sei zufällig vorbei gekommen und wurde von „Herrn ABC“ gebeten mit mir zu reden. Ich war mitten in der Arbeit und hatte so gar keine Zeit .... und auch keine Lust. Beendete das Gespräch und arbeitete weiter. 10 Minuten später blickte ich über den Hof und sah am Tor immer noch ein Auto stehen. Ich begab mich vor und sah einen Kleinwagen mit Starnberger Kennzeichen. Immer noch der Herr der so ganz zufällig vorbei gekommen ist. Ich begab mich raus und forderte ihn auf sich unverzüglich von meinem Hoftor zu entfernen. In fast schon provozierend ruhigem Ton meinte er er mache das. Ein paar Minuten später stand er aber immer noch vor dem Tor und machte nach wie vor Notizen in ein Buch. Ich also nochmal raus, dieses mal gab ich ihm recht sauer zu verstehen, dass er sich umgehend vor meinem Tor entfernen solle, ich ansonsten die Polizei rufen würde. Nebenbei fotografierte ich auch sein Kennzeichen, man weiß ja nie. Hiernach sah er wohl ein was er da tat und bewegte sein Auto einige Meter weg, bevor er letztendlich ganz weg fuhr.

Wie bereits erwartet hält Lug und Trug auch hier an, denn am nächsten Tag erhielt ich eine E-Mail von diesem „Baugutachter und Architekten“ in welcher nicht mehr von „Mitarbeiter“ des Herrn „ABC“ die Rede ist, sondern von Partner. Offenbar hatte er hellseherische Fähigkeiten, denn ich habe natürlich die Sachlage mit einem meiner partnerschaftlich verbundenen Anwälte besprochen und nachdem weitere E-Mailbelästigungen und Drohungen eingegangen sind, wurden selbige auch tätig.

Update 10. Februar 2017:

Ein Anrufer berichtet davon, dass er mit einer Anzeige bedroht wurde, da er eine negative Bewertung zu Herrn „ABC“ bei Google verfasste. Auch hier wurde in Bar abkassiert etc. pp.

Aufgrund dieses Anrufes habe auch ich wieder ein wenig - wirklich nur ein wenig, denn Zeit hier ständig erneut zu recherchieren habe ich leider auch nicht - nachgesehen, was Herr „ABC“ nun denn schon wieder treibt und sah bei zweien der zig Regionaleinträge bei GoogleMap (hier - siehe unten - München und Augsburg), dass Drohungen bei Negativbewertungen von Herr „ABC“ wohl nichts Neues sind. So wird auch hier gleich deutlich gemacht, dass Ermittlungsbehördern und/oder Rechtsabteilungen eingeschalten werden. Das wäre vielleicht der einfachste Weg für alle, denn dann würden Sie sich vermutlich selbst anzeigen müssen. Nach meinem juristischen Laienverständis könnten vielleicht schon allein aufgrund dieser Recherche mehrfach Verstöße gegen das Strafgesetzbuch, das Wettbewerbsrecht, den Verbraucherschutz  etc. pp. nachgewiesen werden aber das wäre die Arbeit von Jursisten und nicht von mir als Ingenieur. Ich kann nur wiederholen, schützten Sie sich vor solch Menschen und lassen Sie sich im Bedarfsfall direkt von einem juristen beraten bzw. helfen. By the Way, sollten auch Sie, wie einige der hier Anrufenden, keine Rechnung (mit ausgewiesener Mehrwertsteuer) von Herrn „ABC“ oder seinen angeblichen Gehilfen für etwaige Dienstleistungen erhalten, wäre womöglich auch hier der Gang zu einem Juristen anzuraten. Da es sich durchaus um Schwarzarbeit handeln könnte und es wohl  nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die Gesamtangelegenheit auffliegt, könnten Sie im schlimmsten anzunehmenden Fall womöglich auch noch juristische Probleme bekommen. Allgemein gilt in Deutschland, dass ein Auftragnehmer dazu verpflichtet ist innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Werksleistung eine Rechnung auszustellen. Nimmt der Auftragnehmer vom Auftraggeber Bargeld entgegen und stellt selbiger über diesen Betrag nicht innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung aus, so führt dies zu einer Nichtigkeit des Bauvertrages mit der Folge, dass dem Auftragnehmer kein entsprechender Werkslohn zusteht (BGB §§ 134, 139 etc... oder auch OLG Hamm Urteil vom 7.6.16, 24 U 152/15).


Wer nicht postitiv bewertet, dem wird gleich mal gedroht. Wie passsend von einem Menschen der der Kanzlerin Hochverrat anhängt, Menschen vermutlich vor deren Häusern nachstellen lässt, mit „muslimischen Freunden“ droht, nach Erfahrungsberichten Dritter Kunden bar ohne Rechnung abkassiert, aufrichtige Kollegen offenbar hinterrücks schlechtredet, mit falschen Bewertungen im Internet wirbt, sich gar selbst unter eigenem Namen bewertet , hunderte von  Firmenadressen vorgibt zu haben aber vermutlich noch nicht einmal eine legitime Geschäftsform angemeldet hat, womöglich zu denjenigen gehören, die sich über die soziale Lage im Land erregen aber großzügig Steuern hinterziehen und somit selbst überhaupt nichts für die Allgemeinheit bewegen...




Zusätzlicher Hinweis:

Da ich nicht weiß, ob der Urheber der Drohmail und der seltsam anmutenden Internetangaben tatsächlich geistig nicht bei bester Gesundheit ist, wurde auf das namentliche Nennen des Herrn „ABC“ bei den Bild- und Textausschnitten verzichtet.

Wir wollen hier nicht - auch wenn sich der Text aufgrund tieferer Recherche und den immer erschreckenderen Ergebnissen immer mehr in die Richtung windet - eine einzelne Person vorführen, sondern auf Vorgehensweisen hinweisen, die keinesfalls vertrauenswürdig in Bezug auf das Sachverständigenwesen sind. Zum Schutze der Allgemeinheit wurden jedoch, da durchaus der Tatbestand des unlauteren Wettbewerb, Betrug oder auch eine künftig Gewalttat vorliegen bzw. eintreten könnte,  sämtliche Rechercheunterlagen zu diesem Fall an diverse Übewachungsorgane weitergeleitet und entsprechende Anwälte einbezogen. Da die Seite mittlerweile auch von Page Monitoren bzw. Website Watchern  und der ein oder anderen IP-Adresse auffälligst häufig besucht wird, scheint es wohl, dass sich jemand Sorgen um sein Verhalten macht. Vielleicht tritt ja doch noch unerwartet Einsicht ein.

Sollte wider Erwarten vom Urheber die Quellangabe gewünscht sein, werden wir diese natürlich umgehend einfügen.


Das sind beispielhaft ein paar der Schlagworte, mit denen Herr ABC im Internet auf Hunderten von Internetseiten wirbt:


Augsburg , Stuttgart , Esslingen am Neckar , Tübingen , Ulm, Reutlingen, Bausachverständiger,Hauskauf in Aalen | Bausachverständiger,Hauskauf in Abendsberg | Bausachverständiger,Hauskauf in Adelsried | Bausachverständiger,Hauskauf in Adelzhausen | Bausachverständiger,Hauskauf in Affing | Bausachverständiger,Hauskauf in Aichach | Bausachverständiger,Hauskauf in Aichach-Friedberg | Bausachverständiger,Hauskauf in Allach | Bausachverständiger,Hauskauf in Allertshausen | Bausachverständiger,Hauskauf in Altdorf | Bausachverständiger,Hauskauf in Altomünster | Bausachverständiger,Hauskauf in Am Moosfeld | Bausachverständiger,Hauskauf in Ammersee | Bausachverständiger,Hauskauf in Ansbach | Bausachverständiger,Hauskauf in Arabellapark | Bausachverständiger,Hauskauf in Aschheim | Bausachverständiger,Hauskauf in Aubing | Bausachverständiger,Hauskauf in Augsburg | Bausachverständiger,Hauskauf in Babenhausen | Bausachverständiger,Hauskauf in Bad Aibling | Bausachverständiger,Hauskauf in Bad Krozingen | Bausachverständiger,Hauskauf in Bad Tölz | Bausachverständiger,Hauskauf in Bad Wörishofen | Bausachverständiger,Hauskauf in Baumkirchen | Bausachverständiger,Hauskauf in Berg am Laim | Bausachverständiger,Hauskauf in Betzenhausen | Bausachverständiger,Hauskauf in Biberbach | Bausachverständiger,Hauskauf in Blaustein | Bausachverständiger,Hauskauf in Blumenau | Bausachverständiger,Hauskauf in Bobingen | Bausachverständiger,Hauskauf in Bogenhausen | Bausachverständiger,Hauskauf in Breisach am Rhein | Bausachverständiger,Hauskauf in Bruckmühl | Bausachverständiger,Hauskauf in Burgheim | Bausachverständiger,Hauskauf in Dachau | Bausachverständiger,Hauskauf in Daglfing | Bausachverständiger,Hauskauf in Dasing | Bausachverständiger,Hauskauf in Denning | Bausachverständiger,Hauskauf in Diedorf | Bausachverständiger,Hauskauf in Diessen | Bausachverständiger,Hauskauf in Dillingen an der Donau | Bausachverständiger,Hauskauf in Dingolfing | Bausachverständiger,Hauskauf in Dinkelscherben | Bausachverständiger,Hauskauf in Donau-ries | Bausachverständiger,Hauskauf in Donauwörth | Bausachverständiger,Hauskauf in Dorfen | Bausachverständiger,Hauskauf in Dornstadt | Bausachverständiger,Hauskauf in Ebersberg | Bausachverständiger,Hauskauf in Ebnet | Bausachverständiger,Hauskauf in Echinig | Bausachverständiger,Hauskauf in Eichstätt | Bausachverständiger,Hauskauf in Ellwangen | Bausachverständiger,Hauskauf in Elsendorf | Bausachverständiger,Hauskauf in Englschalking | Bausachverständiger,Hauskauf in Erding | Bausachverständiger,Hauskauf in Erdweg | Bausachverständiger,Hauskauf in Ergolding | Bausachverständiger,Hauskauf in Erkheim | Bausachverständiger,Hauskauf in Ernsgaden | Bausachverständiger,Hauskauf in Essenbach | Bausachverständiger,Hauskauf in Ettringen | Bausachverständiger,Hauskauf in Fahrenzhausen | Bausachverständiger,Hauskauf in Fasanerie | Bausachverständiger,Hauskauf in Fasangarten | Bausachverständiger,Hauskauf in Feldkirchen | 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Schwarze Schafe unter Baugutachtern?

Gibt`s denn sowas? Teil 2 von 2

Donnerstag, 21. Juni 2018


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