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ZK-Tür
Zn
Zoll
Maßeinheit, 1 Zoll entspricht 2,54 cm; 1 Zoll = 1 Inch.
Zollinger-Dachkonstruktion
Dies ist ein Dachtragwerk aus bogenförmigen Bohlenbindern. Diese Konstruktionsart ist seit 1561 (Philibert de
L`Orme) bekannt.
Zonendamm
Dies ist ein Staudamm, dessen Querschnitt aus Bereichen mit unterschiedlichem Material und unterschiedlicher
Durchlässigkeit besteht.
Zopf
Zr
ZTV
Zugabewasser
Dies ist das Wasser, das z.B. Mörtel und Beton etc. beim Anmischen zugegeben wird.
Zugband
Dies ist ein schlanker Stab, der nur eine Zugkraft aufnehmen kann.
Zugbrücke
Zugfeldtheorie
Dies ist eine Näherungstheorie, die ein ebenes, schubbeanspruchtes Blech- oder Scheibenfeld durch einen
zugbeanspruchten Diagonalstreifen oder -stab ersetzt.
Zugfestigkeit
Dies ist der Quotient aus maximal aufnehmbarer Zugkraft und Querschnittsfläche eines einachsig beanspruchten
Probekörpers.
Zugkraftdeckungslinie
Dies ist die Linie, die die im Verlauf der Trägerachse maximal mögliche Zugkraft der vorhandenen Bewehrung
darstellt.
Zugluft
Wenn der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Wandoberfläche mehr als 3 °C beträgt, übersteigt dies die
Geschwindigkeit der natürlichen Luftbewegung 0,2 m/sec und wird als störende Zugluft empfunden.
Zugpfahl
Zugspindeldrehmaschine
Zuhaltung
Zulässige Gesamtverformung
Kurzzeichen ZGV. Die zulässige Gesamtverformung gibt an, welchen Dehn-/Stauchverformungen ein Dichtstoff
dauerhaft unterworfen werden kann. Im Allgemeinen liegt die ZGV für den Hochbaubereich bei 10 bis 25% bezogen auf die Fugenbreite.
Zulässiges Maß der baulichen Nutzung
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Baugebiet
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Grundflächenzahl
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Geschossflächenzahl
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Baumassenzahl
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Kleinsiedlungsgebiet (WS)
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0,2
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0,4
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Reines Wohngebiet (WR) Allgemeines Wohngebiet (WA) Ferienhausgebiet
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0,4
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1,2
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Besonderes Wohngebiet (WB)
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0,6
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1,6
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Dorfgebiet (MD) Mischgebiet (MI)
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0,6
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1,2
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Kerngebiet (MK)
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1,0
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3,0
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Gewerbegebiet (GE) Industriegebiet (GI) sonstige Sondergebiete
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0,8
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2,4
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10,0
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Wochenendhausgebiet
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0,2
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0,2
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Zuleitung
Hier handelt es sich allgemein um eine Leitung die der Zubringung eines Mediums (Gas, Wasser, elektrischer
Strom etc.) dient.
Zuluft
Zunder
- Der Abbrand auf Metalloberflächen welcher durch das Einwirken von Sauerstoff und/oder anderen
oxidierenden Gasen bei hohen Temperaturen entsteht.
- Die Bezeichnung für ein sehr leicht brennbares Material das gut zum Feueranzünden geeignet ist.
Ursprünglich die getrockneten Fruchtkörper des Zunderstrauchs, die zum Feueranzünden dienten, heute wird nahezu alles als Zunder betitelt, was sich gut zum Feueranzünden eignet.
Zunderwäscher
Zündquelle
Dies ist die Energiequelle, die verwendet wird, um brennbare Materialien oder auch Produkte zu entzünden.
Zündtemperatur
Eine -->Verbrennung kann erst bei erreichen einer Zündtemperatur einsetzen. Nachfolgend einige Zündtemperaturen
von Brennstoffen in der Luft:
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Brennstoff
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Zündtemperatur in °C
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Zurückstellung von Baugesuchen
Laut dem Baugesetzbuch gilt hierbei, u.a.: Wird eine Veränderungssperre (BauGB § 14) nicht beschlossen, obwohl
die Voraussetzungen gegeben sind, oder ist eine beschlossene Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten,
hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben
im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Dies gilt wenn zu befürchten ist, dass die
Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Wird
kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf Antrag der Gemeinde anstelle der Aussetzung der
Entscheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgesetzten
Frist ausgesprochen. Die vorläufige Untersagung steht der Zurückstellung letztendlich gleich. Mit der förmlichen
Festlegung eines Sanierungsgebiets oder eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs wird ein Bescheid über die
Zurückstellung des Baugesuchs unwirksam. Auf Antrag der Gemeinde hat die Baugenehmigungsbehörde die
Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben (BauGB § 35) für einen Zeitraum bis zu längstens einem Jahr
nach Zustellung der Zurückstellung des Baugesuchs auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen
Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, z.B. wenn davon ausgegangen werden kann, dass
vom Objekt schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können oder man selbigen ausgesetzt wird.
Gleiches gilt, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht
oder wesentlich erschwert werden würde. Auf diesen Zeitraum ist die Zeit zwischen dem Eingang des Baugesuchs
bei der zuständigen Behörde bis zur Zustellung der Zurückstellung des Baugesuchs nicht anzurechnen, so weit der
Zeitraum für die Bearbeitung des Baugesuchs erforderlich ist. Der oben genannte Antrag der Gemeinde ist nur
innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Gemeinde in einem Verwaltungsverfahren von dem Bauvorhaben förmlich Kenntnis erhalten hat, zulässig.
Zusatzbindemittel
Dies sind, neben dem hauptsächlichen Bindemittel dem Anstrichstoff zugesetzte kleinere Menge eines anderen
Bindemittels, das dem Anstrichstoff und den damit hergestellten Anstrichen zusätzliche Eigenschaften geben soll.
Z.B. können Kalkfarben Zement, Caseinbindemittel oder Methylcelluloseleim als Zusatzbindemittel erhalten.
Zusatzlasten
Kurzzeichen Z. Dies sind Windlasten, Bremskräfte, waagerechte Seitenkräfte (z.B. von Kranen etc.), Zwängungen
aus Temperatur- und Feuchteänderungen, Seitenlasten aus Aussteifungskonstruktionen, soweit sie als Zusatzlasten entstehen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Kurzbezeichnung: ZtV. Diese Vertragsbedingungen stellen die allgemeinen Vertragsbedingungen ergänzende
Regelungen dar. Unter den Voraussetzungen der in der DIN (18299) dargestellten allgemeinen Grundsätze für
technische Vertragsbedingungen können diese zusätzlich vereinbart werden. Es gilt als unzulässig in die ZtV zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen aufzunehmen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Hierunter sind laut der VOB Teil A (§ 10) die von der VOB Teil B Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)
abweichenden Vertragsbedingungen im Einzelfall zu verstehen. Allerdings müssen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB Teil B grundsätzlich unverändert bleiben.
Zusatzmittel (Additive)
Allgemein Zusätze bei Baustoffen, die der Verbesserung produkttechnische Eigenschaften dienen. Z.B. werden
Lacken meist nur in kleinen Mengen zur Verbesserung ihrer lacktechnischen Eigenschaften zugesetzt. Es gehören
dazu Trockenstoffe, Verlaufmittel, Thixotropiemittel, Antiabsetzmittel, Antihautmittel u. a.
Zusatzstoff
Hydraulischer Zusatz für Beton, z. B. Traß, Bentonit oder Farben, um die Eigenschaften, das Aussehen oder das
Verhalten zu verändern. auch bei Putzen, Mörteln etc.
Zuschlag
Dies ist die Betitelung wenn im Rahmen des Vergabeverfahres der öffentliche Auftraggeber das Angebot des
Auftragnehmers (Bieters) annimmt, er also dem Auftragnehmer den Zuschlag erteilt.
Zuschlagstoff
Inhaltsstoff von z. B. Beton oder Mörtel, aus natürlichen oder künstlichen Gesteinskörnungen auch bei Putzen,
Mörteln etc...; es können auch Dichtungsmittel, Verzögerer, Stoffe zur Verlängerung der Abbindezeit, Farbstoffe, Frostschutzmittel, Haftvermittler etc. sein.
Zustandsgrößen
Dies sind:
- Schnittgrößen (Momente und Kräfte)
- Verschiebungsgrößen (Verschiebungen und Drehwinkel)
Zustandslinie
Dies ist die grafische Darstellung des Verlaufes einer -->Zustandsgröße längs den Stabachsen für einen festen
Belastungszustand.
Zustandsvektor
Dies ist der Vektor, der als Komponenten -->Zustandgrößen an einer bestimmten Schnittstelle des Systems enhält.
Zuse
Der deutsche Bauingenieur und Computerpionier Prof. Dr. Konrad Zuse (geb. 1910) erfand 1934 das bis heute in
Computern verwendete duale Zahlensystem (0,1) zum maschinellen Rechnen.
Zustand des Stoffes
ZVB
Abkürzung für Zusätzliche Vertragsbedingungen, diese entsprechen den allgemeinen Geschäftsbedingungen, sie
stellt im wesentlichen eine vertiefte Darstellung der VOB/B im Bezug auf Regularien dar (aus der Sicht des Auftraggebers).
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Zwangshypothek
Zwangspannungen
Auch als Zwänungsspannungen bezeichnet, sind dies Spannungen in statisch unbestimmten Systemen infolge von
Temperatur, Kriechen, Schwinden etc.
Zwangsversteigerung
Wird von Gläubigern (Bank) beim zuständigen Amtsgericht beantragt, wenn der Eigentümer nicht wie vereinbart
seine Schulden zurückzahlt.
Zwängung
Dies ist die Bezeichnung für eine, durch eine Winkelabweichung, entstehende Verkürzung der Maße.
Zwängungsspannungen
Zweckverband
Dies ist ein Zusammenschluss auf kommunaler Ebene von Gemeinden, aber auch von Landkreisen und Bezirken,
zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der einzelne Aufgaben oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängende Aufgaben übertragen werden.
zweiflüglige Tür
Zweihülsige Schnellspannfutter
Zweikammerstein
Zweikomponentig
Als Zweikomponentig werden Materialien bezeichnet, die erst kurz vor dem Verarbeiten in einem genau
abgestimmten Verhältnis aus zwei Bestandteilen, z.B. Stammkomponente und Härter, gemischt werden.
Zweikreislaufausführung
Bei dieser elektronischen Schaltungsvariante wird der Speicherinhalt der Warmwasserheizung mit der Grundheizung
während der Nachttarifzeit (Nachtstrom) mit niedriger Heizleistung aufgeheizt. Bei unerwartetet hohem
Wasserbedarf kann der Speicherinhalt mit hoher Heizleistung und Normalstromtarif nachgeheizt werden.
Zweistoffbrenner
Dies ist ein Brenner, der wahlweise Heizöl oder Gas verfeuern kann.
zweiläufige Treppen
Zweischaliges Mauerwerk
dieser Außenwandaufbau ist gekennzeichnet durch eine klare Trennung der Funktionen für Vorsatzschale und
tragender Innenschale, der Wandaufbau wird unterschieden zwischen Ziegel-Verblendmauerwerk: -mit Luftschicht und Wärmedämmung, -mit Luftschicht, -mit Kerndämmung und -mit Putzschicht.
Zweispänner
Zweitourig
Dies sit die Schließart eines Schlosses, bei dem durch doppelte Schließbewegung des Schlüssels zusätzliche
Sicherung erzielt wird.
zwerch
Zwerchdach
Zwerchgiebel
Als Zwerchgiebel wird ein Giebel bezeichnet, der quer (-->zwerch) zum Hauptdach verläuft.
Zwerchhaus
Auch als Zwerghaus oder Lukarne betitelt ist dies ein ein- oder mehrgeschossiges Dachhäuschen, welches quer (-
->zwerch) zum First angeordnet ist. Gedeckt ist das Zwerchhaus durch einen -->Zwerchgiebel.
Zwerggalerie
Zwerghaus
Zwetschgenbaumholz
Das Holz ist hart, dicht und spröde. Es schwindet sehr stark und ist im Freien nicht dauerhaft. Es ist sauber zu
bearbeiten, zu drehen und zu schnitzen. Verwendungsbereich: Drechslerarbeiten, Fasshahnen, Blasinstrumente und Kunstschreinerarbeiten.
Zwickel
Zwiebelhaube
Zwinger
Zwischenfinanzierung
Dies ist die Bezeichnung für die aufgenommenen Mittel in der Zeit vor Zuteilung eines Bauspardarlehens durch den
Baukredit, bzw. Sonderkredit.
Zwischenfirnis
Dies ist eine Harzlösung, die in der Temperamalerei beim Malen in mehreren Schichten zum Firnissen der unteren
Malschicht verwendet wird.
Zwischenpodest
Dies ist ein, innerhalb der Überwindung einer Geschoßhöhe oder dgl. zwischen Treppenläufen angeordnetes Podest
.
Zwischensparrendämmung
Die Dämmschicht wird in das Feld zwischen zwei Sparren eingebracht. Hierbei sind zwei Verfahren üblich, zum
einen die hinterlüftete Zwischensparrendämmung und zum anderen die diffusionsoffene Volldämmung zwischen den Sparren.
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Zyklopenmauerwerk
Aus besonders großen unregelmäßig geformten, aber gut gefügten Natursteinen bestehendes Mauerwerk.
Zylinderdruckfestigkeit
Dies ist z.B. die Festigkeit des Betons in N/mm², die an Zylindern mit 150 mm Durchmesser und 300 mm Höhe
ermittelt wird.
Zypressenholz
Das feinfaserige Holz ist weich, mäßig schwindend und ist witterungsbeständig. Es ist gut zu bearbeiten und für
Hochglanzpolituren geeignet. Die bei der Bearbeitung frei werdenden Düfte der ätherischen Öle können zu Erkrankungen führen. Das Tragen von Schutzmasken ist während der Bearbeitung erforderlich.
Verwendungsbereich: Brücken- und Bootsbau, Eisenbahnschwellen, Möbelbau, Zündholzfabrikation, und im Orgelbau.
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ZZF
Abkürzung für "Zentralamt zur Zulassung von Fernmeldeeinrichtungen". Die neue Bezeichnung lautet -->BZT
(Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation).
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