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“Pflanzliche Rohstoffe im Bauwesen” Rohstoff-Konstruktion-Bauphysik Teil 1 Wärmedämmstoffe |
ISBN 978-3-8351-0153-1 B.G. Teubner Verlag Veröffentlichung Sommer 2008 |
Ein Fachbuch das den gesamten Weg vom Pflanzensamen über die Dämmstoffproduktion bis hin zum Einbau in die Baukonstruktion beschreibt.
Für Studium, Land- und Bauwirtschaft, umweltbewusste Eigenheimbauer und all diejenigen die mehr wissen wollen!Inhalt: Rohstoffgrundlagen, Bauphysikgrundlagen, Ökologiegrundlagen,
Flachs, Getreide, Hanf, Holz, Kokos, Kork, Schilf, Seegras, Stroh, Wiesengras, Ananas, Bastpalme, Bambus, Baumwolle, Bombayhanf, Brennnessel, Faserbanane, Halfagras, Hanfpalme, Hopfen, Jute,
Kapok, Kenaf, Roselle, Kongojute, Miscanthus, Neuseelandhanf, Ramie, Sisal, Zuckerrohr, Zwergpalme |
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Zeichenerklärung : “-->” bedeutet, dass Sie unter nachfolgendem Begriff eine weitere Erklärung finden, hier einfach
im entsprechenden Buchstaben nachschlagen; unterstrichene blaue Begriffe sind innerhalb der Internetseiten mit ausführlichen Texten verlinkt. |
ZK-Tür
Tür, deren Blatt aus verzinktem Stahl besteht, das zusätzlich lackiert oder mit Kunststoff beschichtet sein kann.
Zn
Zoll
Maßeinheit, 1 Zoll entspricht 2,54 cm; 1 Zoll = 1 Inch.
Zollinger-Dachkonstruktion
Dies ist ein Dachtragwerk aus bogenförmigen Bohlenbindern. Diese Konstruktionsart ist seit 1561 (Philibert de L`Orme) bekannt.
Zonendamm
Dies ist ein Staudamm, dessen Querschnitt aus Bereichen mit unterschiedlichem Material und unterschiedlicher Durchlässigkeit besteht.
Zopf
Bei Holz, insbesondere bei der Furnierherstellung, ist dies die Betitelung für das obere Stammende.

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Zz..]
Zr
Abkürzung für Zirconium.

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Zy..] [Zz..]
ZTV
Abkürzung für Zusätzliche Technische Vorschriften, mit diesen wird, sofern notwendig, die VOB/C ergänzt.

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Zt..] [Zu..] [Zv
..] [Zw..] [Zy..] [
Zz..]
Zugabewasser
Dies ist das Wasser, das z.B. Mörtel und Beton etc. beim Anmischen zugegeben wird.
Zugband
Dies ist ein schlanker Stab, der nur eine Zugkraft aufnehmen kann.
Zugbrücke
Zugfeldtheorie
Dies ist eine Näherungstheorie, die ein ebenes, schubbeanspruchtes Blech- oder Scheibenfeld durch einen zugbeanspruchten Diagonalstreifen oder -stab ersetzt.
Zugfestigkeit
Dies ist der Quotient aus maximal aufnehmbarer Zugkraft und Querschnittsfläche eines einachsig beanspruchten Probekörpers.
Zugkraftdeckungslinie
Dies ist die Linie, die die im Verlauf der Trägerachse maximal mögliche Zugkraft der vorhandenen Bewehrung darstellt.
Zugluft
Wenn der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und Wandoberfläche mehr als 3 °C beträgt, übersteigt dies die
Geschwindigkeit der natürlichen Luftbewegung 0,2 m/sec und wird als störende Zugluft empfunden.
Zugpfahl
Zugspindeldrehmaschine
Zuhaltung
Zuleitung
Zuluft
Zunder
- Der Abbrand auf Metalloberflächen welcher durch das Einwirken von Sauerstoff und/oder anderen oxidierenden Gasen bei hohen Temperaturen entsteht.
- Die Bezeichnung für ein sehr leicht brennbares Material das gut zum Feueranzünden geeignet ist.
Ursprünglich die getrockneten Fruchtkörper des Zunderstrauchs, die zum Feueranzünden dienten, heute wird nahezu alles als Zunder betitelt, was sich gut zum Feueranzünden eignet.
Zunderwäscher
Zündquelle
Dies ist die Energiequelle, die verwendet wird, um brennbare Materialien oder auch Produkte zu entzünden.
Zündtemperatur
Eine -->Verbrennung kann erst bei erreichen einer Zündtemperatur einsetzen. Nachfolgend einige Zündtemperaturen von Brennstoffen in der Luft:
Brennstoff |
Zündtemperatur in °C |
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Zurückstellung von Baugesuchen
Laut dem Baugesetzbuch gilt hierbei, u.a.: Wird eine Veränderungssperre (BauGB § 14) nicht beschlossen, obwohl
die Voraussetzungen gegeben sind, oder ist eine beschlossene Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten, hat
die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im
Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Dies gilt wenn zu befürchten ist, dass die
Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Wird
kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt, wird auf Antrag der Gemeinde anstelle der Aussetzung der
Entscheidung über die Zulässigkeit eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgesetzten Frist ausgesprochen. Die vorläufige Untersagung steht der Zurückstellung letztendlich gleich. Mit der förmlichen
Festlegung eines Sanierungsgebiets oder eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs wird ein Bescheid über die Zurückstellung
des Baugesuchs unwirksam. Auf Antrag der Gemeinde hat die Baugenehmigungsbehörde die
Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben (BauGB § 35) für einen Zeitraum bis zu längstens einem Jahr nach Zustellung der Zurückstellung des
Baugesuchs auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen
Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, z.B. wenn davon ausgegangen werden kann, dass
vom Objekt schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können oder man selbigen ausgesetzt wird.
Gleiches gilt, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht
oder wesentlich erschwert werden würde. Auf diesen Zeitraum ist die Zeit zwischen dem Eingang des Baugesuchs bei der zuständigen Behörde bis zur Zustellung der Zurückstellung
des Baugesuchs nicht anzurechnen, so weit der Zeitraum für die Bearbeitung des Baugesuchs
erforderlich ist. Der oben genannte Antrag der Gemeinde ist nur
innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Gemeinde in einem Verwaltungsverfahren von dem Bauvorhaben förmlich Kenntnis erhalten hat, zulässig.
Zusatzlasten
Kurzzeichen Z. Dies sind Windlasten, Bremskräfte, waagerechte Seitenkräfte (z.B. von Kranen etc.), Zwängungen
aus Temperatur- und Feuchteänderungen, Seitenlasten aus Aussteifungskonstruktionen, soweit sie als Zusatzlasten entstehen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Kurzbezeichnung: ZtV. Diese Vertragsbedingungen stellen die allgemeinen Vertragsbedingungen ergänzende
Regelungen dar. Unter den Voraussetzungen der in der DIN (18299) dargestellten allgemeinen Grundsätze für
technische Vertragsbedingungen können diese zusätzlich vereinbart werden. Es gilt als unzulässig in die ZtV zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen aufzunehmen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Hierunter sind laut der VOB Teil A (§ 10) die von der VOB Teil B Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)
abweichenden Vertragsbedingungen im Einzelfall zu verstehen. Allerdings müssen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB Teil B grundsätzlich unverändert bleiben.
Zusatzstoff
Hydraulischer Zusatz für Beton, z. B. Traß, Betonit oder Farben, um die Eigenschaften, das Aussehen oder das Verhalten zu verändern. auch bei Putzen, Mörteln etc.
Zuschlag
Dies ist die Betitelung wenn im Rahmen des Vergabeverfahres der öffentliche Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers (Bieters) annimmt, er also dem Auftragnehmer den Zuschlag erteilt.
Zuschlagstoff
Inhaltsstoff von z. B. Beton oder Mörtel, aus natürlichen oder künstlichen Gesteinskörnungen auch bei Putzen,
Mörteln etc...; es können auch Dichtungsmittel, Verzögerer, Stoffe zur Verlängerung der Abbindezeit, Farbstoffe, Frostschutzmittel, Haftvermittler etc. sein.
Zustandsgrößen
Dies sind:
- Schnittgrößen (Momente und Kräfte)
- Verschiebungsgrößen (Verschiebungen und Drehwinkel)
Zustandslinie
Dies ist die grafische Darstellung des Verlaufes einer -->Zustandsgröße längs den Stabachsen für einen festen Belastungszustand.
Zustandsvektor
Dies ist der Vektor, der als Komponenten -->Zustandgrößen an einer bestimmten Schnittstelle des Systems enhält.
Zuse
Der deutsche Bauingenieur und Computerpionier Prof. Dr. Konrad Zuse (geb. 1910) erfand 1934 das bis heute in Computern verwendete duale Zahlensystem (0,1) zum maschinellen Rechnen.
Zustand des Stoffes
sind die physikalische Eigenschaften =>Aggregatszustände der Stoffe z.B. flüssig, Form, Aussehen Dichte.

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